Der Schulübertritt: Keine Entscheidung fürs Leben

Was ist für den Schulwechsel nach der Grundschule zu beachten?

Die Schulsysteme in Deutschland sind vielfältig. Das liegt daran, dass die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den einzelnen Bundesländern liegt. Die Schulsysteme können somit auch sehr unterschiedlich sein. In manchen Ländern erfolgt der Schulwechsel bereits nach der 4. Klasse, in anderen reicht die Grundschuldauer bis zum Ende der 6. Klasse. Die weiterführenden Schularten, die beim Schulwechsel zur Auswahl stehen, variieren dabei ebenso von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich gibt es nach der Grundschule drei verschiedene Bildungsgänge in der sogenannten Sekundarstufe I. Diese sind der Hauptschulbildungsgang, der Realschulbildungsgang und der gymnasiale Bildungsgang. Die drei Bildungsgänge verteilen sich zum einen, wie zum Beispiel in Bayern, auf drei spezifische Schularten, die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Zum anderen ist es möglich, dass die Bildungsgänge, wie in vielen anderen Bundesländern, nach dem Schulwechsel in Schularten mit einer Kombination aus zwei oder drei Bildungsgängen vereint sind. Manche Länder haben somit beim Schulwechsel für die drei Bildungswege zwei verschiedene Schularten zur Auswahl, in anderen müssen sich Schülerinnen und Schüler zwischen drei oder vier Schularten entscheiden. Die Namen für die weiterführenden Schulen weichen ebenfalls von Bundesland zu Bundesland voneinander ab. Nur das Gymnasium trägt deutschlandweit denselben Namen.

Wohl kaum ein Schulsystem in Deutschland ist dabei so vielfältig wie das bayrische. 32 Wege sollen hier laut Kultusministerium zum Abitur führen – eine Zahl, die viele zunächst verwirren mag. Am Ende der 4. Klasse sehen sich die bayrischen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vor der ersten großen Weichenstellung in der Schullaufbahn: Der Schulwechsel von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse einer der weiterführenden Schularten. In Bayern sind das die Mittelschule, die Realschule und das Gymnasium. Wie diese Bildungswege genau aussehen und was es beim Schulwechsel zu beachten gibt, soll hier im Folgenden genauer betrachtet werden.

Die Schullaufbahn in Bayern – auf welche weiterführende Schule wechselt mein Kind?

Bereits Ende der 3. oder Anfang der 4. Klasse sehen sich Schüler und Eltern vor einer ernstzunehmenden Entscheidung, die eine erhebliche Auswirkung auf den weiteren Bildungsweg haben kann. Es gilt nun, die richtige Schullaufbahn zu wählen und in einem noch recht jungen Alter die Weichen für das spätere Berufsleben zu stellen: Mittelschule, Realschule oder Gymnasium – wie entscheiden sich Schüler und Eltern gemeinsam für die passende Schullaufbahn und wo finden Sie hierbei Unterstützung und Rat? Die Schullaufbahn muss gut überlegt sein, will man doch einen möglichst hochwertigen Schulabschluss anstreben, ohne den Schülerinnen und Schülern dabei zuviel zuzumuten. Das richtige Maß an Förderung ohne Überforderung zu finden und dabei noch auf Begabung und Persönlichkeit des Kindes einzugehen, sollte hier ausschlaggebend sein. Natürlich ist die Schulwahl nach der Grundschule keine abschließende Entscheidung: Das bayrische Schulsystem ist ganz individuell auf die verschiedensten Bedürfnisse ausgerichtet und jeder Schüler hat die Möglichkeit, seine Schullaufbahn immer wieder entsprechend seiner Leistungen anzupassen. Immerhin bietet das Bildungssystem in Bayern den Schülerinnen und Schülern über 30 Bildungswege, um später studieren zu können – eine Vielfalt, die jedoch zunächst verwirrend wirken mag.

Welche Schullaufbahnen gibt es in Bayern?

Alle Schultypen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zur nächst höheren Schullaufbahn offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss und es wird sichergestellt, dass eine einmal getroffene Entscheidung zur Schullaufbahn nicht endgültig sein muss. Eltern sollten bei der Wahl der weiterführenden Schule auch berücksichtigen, dass Erfolgserlebnisse die Schüler motivieren. Sie wählen so im Idealfall das Anforderungsprofil für Ihr Kind, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich so im differenzierten Schulsystem Bayerns\ Schritt für Schritt weitere Abschlüsse in den verschiedenen Schullaufbahnen erzielen.

Nach der 4. Klasse stehen jedoch zunächst 3 Schultypen zur Auswahl

Die Mittelschule – Erfolg durch Praxisnähe:
Die Schullaufbahn auf der Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet und vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung. Etwa 40 Prozent der bayrischen Schüler wählen diese Schullaufbahn. Mögliche Abschlüsse sind: der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule (Bestehen der 9. Klasse), der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (freiwillige Prüfung in der 9. Klasse) und der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule in der Jahrgangsstufe 10 des Mittlere-Reife-Zugs, welcher gleichwertig dem Realschulabschluss ist.

DieRealschule – in 3 Zweigen zur Berufsausbildung oder Fachoberschule:


Diese Schullaufbahn verspricht eine tiefer gehende Allgemeinbildung und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die neben ihren praktischen Fähigkeiten und Neigungen auch an theoretischen Fragen interessiert sind. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Schullaufbahn an der Realschule gliedert sich in drei Ausbildungsschwerpunkte, die sogenannten Wahlpflichtfächergruppen. So werden ab der 7. Klasse verschiedene Schwerpunkte im Unterrichtsangebot gesetzt. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung in der 10. Klasse der Realschule, mit der der „Mittlere Schulabschluss“ , also der Realschulabschluss, erworben wird, können die Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder über die Fachoberschule die Fachhochschulreife erlangen und zu einem Studium zugelassen werden. Es stehen verschiedene weiterführende Schullaufbahnen zur Wahl:

  • Berufsfachschule
  • Fachschule über Berufsausbildung
  • Fachakademie über Berufsausbildung
  • Fachoberschule
  • Berufsoberschule über Berufsausbildung
  • Kolleg
  • Gymnasium

Das Gymnasium – anspruchsvolle Schullaufbahn als Vorbereitung auf ein Hochschulstudium:


Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 und vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, die als Voraussetzung für ein Hochschulstudium gilt. Gut 30 Prozent der bayrischen Schüler entscheiden sich für den Übertritt auf ein Gymnasium nach der 4. Klasse. Dabei bietet diese Schullaufbahn auf verschiedene Schwerpunkte ausgelegte Schulen wie sprachliche, naturwissenschaftlich-technische, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche oder musische Gymnasien. Als Abschluss wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) angestrebt, auf dem Weg dorthin erhalten die Schüler jedoch auch den Hauptschulabschluss mit Bestehen der 9. Klasse sowie den Mittleren Schulabschluss mit Bestehen der Jahrgangsstufe 10.
Allgemein gilt: Das Gymnasium ist der kürzeste und anspruchsvollste Weg zum Abitur. Schülerinnen und Schüler, die diese Schullaufbahn gehen wollen, sollten

  • Freude am Lernen haben und wissbegierig sein;
  • sich gut konzentrieren und lange bei einer Sache bleiben können;
  • sprachgewandt sein und knifflige Aufgaben lösen können;
  • schnell und effizient lernen.

Die Begabung Ihres Kindes – ein wichtiger Indikator für die Wahl der passenden Schullaufbahn
Ist Ihr Kind für einen Übertritt auf das Gymnasium oder die Realschule geeignet? Versuchen Sie Ihr Kind immer so objektiv wie möglich zu beurteilen. Können Sie auf die oben genannten Punkte überwiegend mit „Ja“ antworten und liegen die passenden Zensuren vor, steht einer Schullaufbahn auf dem Gymnasium oder der Realschule nichts mehr im Weg.

Prognosen durch Klassenlehrer und Zeugnisse

Für die verschiedenen Schularten gelten jeweils bestimmte Aufnahmebedingungen. Diese sollen den Eltern dabei helfen, den richtigen Weg für ihr Kinder zu wählen. Beim Schulübertritt von der Grundschule auf eine weiterführende Schule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen der Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihrem Kind auch in Zukunft nichts abverlangt wird, was nicht seinem Leistungsvermögen entspricht. Die Aufnahmebedingungen klären somit, welches Anforderungsprofil und damit auch welche Schullaufbahn den Schülerinnen und Schülern am ehesten entspricht.

Bereits die Noten aus dem Jahreszeugnis der 3. Klasse können zur Bewertung der Leistung herangezogen werden. Im Allgemeinen werden die Anforderungen in der 4. Klasse nicht, wie von den Eltern häufig befürchtet, schwieriger, sondern verlaufen analog mit der geistigen Entwicklung der Kinder. So ist es also möglich, bereits am Ende des 3. Schuljahres abzuschätzen, für welche Schullaufbahn sich Ihr Kind eignet und dieses gegebenenfalls für den bevorstehenden Schulwechsel auf eine höhere Schule anzuspornen und alle Kräfte zu mobilisieren. Hierfür nehmen Sie aus dem Jahreszeugnis die Noten der drei Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht und bilden daraus die Durchschnittsnote. Mehr hierzu erfahren Sie im Abschnitt Übertrittszeugnis.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass es bei allen Schülern zu Leistungsschwankungen kommen kann. Legen Sie sich also erst in der 4. Klasse mit der Wahl der weiterführenden Schule fest und bleiben sie flexibel.

Bei der Entscheidungsfindung sollten Sie zudem von Beginn der 4. Klasse an Gespräche mit dem Klassenleiter führen. Dieser kann Sie am zuverlässigsten darüber informieren, wo die Stärken und Schwächen Ihres Kindes liegen (z.B. ob Ihr Kind eher sprachlich oder mathematisch begabt ist) und den Leistungsstand Ihres Kindes im Vergleich zum Rest der Klasse beurteilen. Sein Urteil ist in der Regel ein verlässlicher Indikator für die Wahl der Schullaufbahn. Auch der für Ihre Schule zuständige Beratungslehrer kann herangezogen werden.

Infoveranstaltungen zur Schullaufbahn

Bereits ab der 3. Klasse bieten die Grundschulen Infoveranstaltungen zum Schulwechsel an, bei denen unter anderem Lehrer von den verschiedenen weiterführenden Schulen anwesend sind. Bei diesen Gelegenheiten können sich Eltern und Schüler über das vielfältige Angebot an Schullaufbahnen, Übergängen und Abschlüssen im differenzierten bayerischen Schulsystem informieren.

Nehmen Sie auch das Informations-Angebot der Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien selbst wahr, wie zum Beispiel bei einem Tag der offenen Tür, der Ihnen einen Einblick in das jeweilige Anforderungsprofil und Bildungsangebot verschafft. Dort können Sie sich mit den Lehrern unterhalten und mehr über die einzelnen Schulen und Schullaufbahnen erfahren. Zudem können Sie sich auch im Internet auf der jeweiligen Homepage der Schule über Fachrichtungen, Schulleben und Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler informieren.

Wie bereitet man sich für den Wechsel aufs Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule vor?

Die 4. Klasse ist die wohl wichtigste Zeit der gesamten Übertrittsphase. Denn die Noten, die Ihr Kind im vierten Schuljahr erzielt, sind entscheidend für die Wahl der weiteren Schullaufbahn. Wird ein Wechsel aufs Gymnasium oder die Realschule angestrebt – eine Entscheidung, die die Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler meist bereits in der 3. Klasse getroffen haben – sollten bereits zu Beginn der 4. Klasse die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Dabei ist es wichtig, die Noten der Hauptfächer Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht gut im Auge zu behalten, um im Übertrittszeugnis die entsprechende Durchschnittsnote und damit die erwünschte Schullaufbahnempfehlung zu erhalten. Wie diese gebildet wird, lesen Sie im Abschnitt Das Übertrittszeugnis. Anfang Januar wird deswegen auch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler erstellt und ausgeteilt. Diese ermöglicht es den Eltern frühzeitig, Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrern die geeigneten Fördermaßnahmen zu ergreifen.

Die Schullaufbahnempfehlung für einen Wechsel aufs Gymnasium, die Realschule oder die Mittelschule

Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der 4. Klasse. Während die Zwischeninformation, wie der Name schon sagt, nur Auskunft über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler gibt, sind die im Übertrittszeugnis erzielten Zensuren ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Bildungsweges.

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Empfehlung für den Wechsel aufs Gymnasium. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Beratungsangebot der Grundschulen

Suchen Sie zudem auch den Klassenlehrer auf und klären Sie in einem Gespräch Ihre Übertrittsabsicht. Dieser kann Sie auf eventuelle Defizite Ihres Kindes aufmerksam machen und Sie zur Wahl der weiteren Schullaufbahn nach der 4. Klasse beraten. Darüber hinaus können Sie in Bayern auch auf die staatlich organisierte Schulberatung durch Beratungslehrer und Schulpsychologen zurückgreifen. Hier wird Ihnen dabei geholfen, Anlagen bei den Schülerinnern und Schülern festzustellen, damit diese ihre Fähigkeiten voll ausschöpfen und eine der vielfältigen Bildungsmöglichkeiten für sich wahrnehmen können. Bei Lern-, Leistungs- oder Verhaltensschwierigkeiten stehen Ihnen zudem die Beratungslehrkräfte und/oder Schulpsychologen zur Seite.

Welche Fördermaßnahmen gibt es?

Individuelle Fördermaßnahmen in der 4. Klasse
Es gibt Kinder, bei denen konstant gute Noten schon frühzeitig erkennen lassen, dass ein Wechsel aufs Gymnasium oder die Realschule nach der 4. Klasse ohne zusätzliche Förderung möglich ist. Die Mehrheit der Schüler sieht sich aber mit mehr oder weniger starken Leistungsschwankungen konfrontiert. So ist es häufiger der Fall, dass Kinder, die eigentlich für einen Wechsel aufs Gymnasium oder die Realschule geeignet sind, nur knapp das Übertrittsziel verpassen und den Probeunterricht besuchen müssen.

Verstärkte Förderung für den Wechsel aufs Gymnasium
Natürlich darf man nicht unterschätzen, dass eine verstärkte Förderung in der 4. Klasse dazu führen kann, dass nicht das eigentliche Leistungsvermögen des Kindes widergespiegelt wird und die Eltern dadurch Gefahr laufen, die falsche Schullaufbahn für ihr Kind zu wählen. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass eine verstärkte Förderung im 4. Schuljahr bei vielen Eltern als selbstverständlich gilt. Somit wird natürlich auch der Wettbewerb um gute Noten verschärft. Eine Schulstudie aus dem Jahr 2006 zeigt auf, dass knapp 15 Prozent der Viertklässler Nachhilfe in Deutsch und 13 Prozent Nachhilfe in Mathe bekommen. In Deutschland geben Eltern allein im Grundschulbereich jährlich mehrere Millionen Euro für Nachhilfe aus oder schlüpfen selbst in die Rolle des Nachhilfelehrers. Laut dem bayerischen Lehrerverband ist der Anteil der Eltern, die aufgrund von vermeintlich fehlerhaften Noten gegen die Schule ihrer Kinder vorgehen, rasant gestiegen ist. Die soziale Gerechtigkeit bleibt somit auf der Strecke. In einem Artikel einer großen Tageszeitung heißt es, in Bayern sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind aus einem Akademikerhaushalt nach der 4. Klasse aufs Gymnasium wechsle, sechsmal so hoch wie bei einem Arbeiterkind. Sie sollten also schon zu Beginn der 4. Klasse die nötigen Fördermaßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass Ihr Kind nur knapp den angestrebten Wechsel aufs Gymnasium oder die Realschule verpasst und juristische Schritte für den Wechsel eingesetzt werden müssen.

Flexible Förderung im Lehrplan
Zusätzlich sieht der Lehrplan der Grundschule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Flexible Förderung“ als Pflichtunterricht vor. Um dem erhöhten Förderbedarf in der 4. Klasse gerecht zu werden, werden große Klassen an staatlichen Schulen in der Förderstunde geteilt. So ist bei Klassen der Jahrgangsstufe 4 mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern eine Teilung der Förderstunde vorgesehen.

Probearbeiten in der 4. Klasse – Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks

Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die 4. Klasse Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für diese vor. Somit werden Probearbeiten in der 4. Klasse etwa eine Woche vor dem Termin angekündigt, um den Leistungsdruck von den Schülern und Schülerinnen zu nehmen. In Mathematik und Heimat- und Sachunterricht handelt es sich in der 4. Klasse um etwa fünf benotete Arbeiten, im Fach Deutsch sind es dem Stoff entsprechend mehr. Außerdem werden prüfungsfreie Lernphasen ermöglicht und angesagt. Den Eltern und Schülern werden für jedes Fach Zeiträume genannt, die frei von schriftlichen Leistungserhebungen sind.

Wenn Sie für Ihr Kind nach der 4. Klasse einen Wechsel aufs Gymnasium oder die Realschule anstreben, ist es jedoch immer wichtig, auch in den probefreien Zeiten am Ball zu bleiben und regelmäßig den Lernstoff zu wiederholen. Die Mitarbeit im Unterricht und das gewissenhafte Erledigen der Hausaufgaben sind hier schon die halbe Miete. Bringen Sie Ihrem Kind zudem frühzeitig bei, sogenannte Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden, indem es nach Abschluss der Probearbeit oder der Hausaufgaben alles noch einmal kontrolliert und durchliest.

Viele Eltern und Lehrer bemängeln zudem den erhöhten Leistungsdruck, dem sich die Schülerinnen und Schüler in der 4. Klasse trotz allem ausgesetzt sehen. Und auch die Lehrer sprechen von einem „Probenwahnsinn“. Die Eltern sollten aber auch nicht vergessen, dass nicht nur viele Wege in Bayern zum Abitur führen, sondern, dass es auch viele alternative Wege neben Abitur und Hochschulstudium gibt und ein Wechsel aufs Gymnasium nicht für jedes Kind die richtige Entscheidung darstellt.

Das Übertrittszeugnis

Anfang Mai ist es soweit: Alle bayrischen Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse erhalten das Übertrittszeugnis mit der Schullaufbahnempfehlung. Viele haben davor monatelang gezittert, immer wieder ihren Schnitt ausgerechnet und gehofft, dass es für den erwünschten Schulwechsel reichen wird. Die Durchschnittsnote der drei Hauptfächer im Übertrittszeugnis bringt nun Gewissheit darüber, welche Schulart besucht werden kann oder ob am Ende der Besuch des Probeunterrichts entscheiden wird.

Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die für eine ausgewogene Balance sorgen sollen:

  • Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung,
  • Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und
  • Elternwille

Das Übertrittszeugnis und die darin enthaltene Schullaufbahnempfehlung sind in manchen Fällen ein klarer Indikator für den Verlauf der weiteren Schulkarriere. Wackelkandidaten müssen aber darum bangen, das erhoffte Ziel knapp zu verfehlen und dann nur noch über den dreitägigen Probeunterricht den Wechsel auf die angestrebte Schule zu erreichen. Die Teilnahme erfolgt auf Anfrage der Erziehungsberechtigten und unabhängig von den im Übertrittszeugnis erreichten Noten. Der Probeunterricht findet in den zwei Hauptfächern Deutsch und Mathematik statt. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch die mündlichen Leistungen der Schülerinnen bzw. Schüler bewertet. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt. Hierzu erfahren Sie mehr im Abschnitt Der Probeunterricht.

Welche Durchschnittsnote braucht man für welche Schulform?

In der Jahrgangsstufe 4, in den ersten Tagen des Monats Mai, wird allen Kindern das Übertrittszeugnis ausgeteilt. Es bescheinigt den Schülerinnen und Schülern die Eignung für eine der weiterführenden Schularten. Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern (bis zum Monat April)
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens (ausführliche Beschreibung der Persönlichkeit)
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg nach der 4. Klasse festgestellt wird

Damit wird sichergestellt, dass die Eltern Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben. Die Schullaufbahnempfehlung im Übertrittszeugnis stützt sich dabei auf die Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Das Übertrittszeugnis muss zusammen mit der Geburtsurkunde bei der Anmeldung

an der ausgewählten Schule vorgelegt werden, unabhängig davon, ob Ihr Kind bereits

das Prädikat „geeignet“ erhalten hat oder zunächst noch am Probeunterricht teilnimmt.

Im Falle einer anerkannten Lese- und Rechtschreibschwäche oder Legasthenie ist auch

eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls

im Monat Mai.

Weiterkommen oder Probeunterricht? Die Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis gibt Aufschluss:

Übertritt an das Gymnasium nach der 4. Klasse Grundschule
Bis zur Durchschnittsnote 2,33 im Übertrittszeugnis: Die Schülerin bzw. der Schüler ist für das Gymnasium geeignet und kann ohne Probeunterricht in die 5. Klasse übertreten. Durchschnittsnote 2,66 und schlechter im Übertrittszeugnis: Die Schülerin bzw. der Schüler, der das Gymnasium besuchen möchte, muss an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Für den Besuch des Probeunterrichts werden keine bestimmten Noten vorausgesetzt.

Beispiele für Übertrittsnoten:

Deutsch Mathe HSU Durchchnittsnote Ergebnis
1 3 3 2,33 Übertritt an das Gymnasium
2 3 2 2,33 Übertritt an das Gymnasium
3 3 2 2,66 Probeunterricht oder Übertritt an die Realschule

Übertritt an die Realschule nach der 4. Klasse Grundschule
Bis zur Durchschnittsnote 2,66 im Übertrittszeugnis: Die Schülerin bzw. der Schüler ist für die Realschule geeignet und kann ohne Probeunterricht in die 5. Klasse übertreten. 
Durchschnittsnote 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis: Die Schülerin bzw. der Schüler, der die Realschule besuchen möchte, muss an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Für den Besuch des Probeunterrichts werden keine bestimmten Noten vorausgesetzt.

Deutsch Mathe HSU Durchchnittsnote Ergebnis
2 3 3 2,66 Übertritt an die Realschule
3 2 3 2,66 Übertritt an die Realschule
3 3 3 3,00 Probeunterricht oder Übertritt an die Mittelschule
3 4 2 3,00\ Probeunterricht oder Übertritt an die Mittelschule

Elternwille und Aussagekraft der Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis

Eltern und auch Lehrer bemängeln zunehmend den Notendruck. Außerdem sind viele Eltern der Meinung, dass nicht ein paar wenige Schulaufgaben und Proben über die Zukunft Ihrer Kinder entscheiden sollten. Zu groß erscheint vielen die Gefahr, dass das Übertrittszeugnis mit der gefürchteten Durchschnittsnote nicht das wahre Können Ihrer Sprösslinge widerspiegelt. Sie befürchten, dass Leistungsschwankungen durch Notendruck und familiäre Probleme zu einer fehlerhaften Bewertung Ihrer Kinder führen könnten.

Sind die Eltern jedoch mit der Empfehlung nicht einverstanden, greift der Elternwille: Liegt im Übertrittszeugnis nicht die erhoffte Empfehlung vor und besteht die Schülerinnen bzw. der Schüler auch den Probeunterricht nicht, ist ein Wechsel in die 5. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule dennoch möglich – wenn dies der Wunsch der Eltern ist. Dadurch soll die Elternverantwortung gestärkt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass die Schülerinnen bzw. der Schüler im Probeunterricht in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht.

Beachten sollten Sie bei einer solchen Entscheidung, die nicht im Einklang mit der Schullaufbahnempfehlung steht, dass die Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis in der Regel als relativ verlässlicher Indikator für die Eignung Ihres Kindes dient. Selbstverständlich gibt es immer wieder Ausnahmen, dennoch hat sich gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler, die das Prädikat „geeignet“ für das Gymnasium oder die Realschule erhalten, in der Regel höhere Erfolgsaussichten an den entsprechenden Schulen haben und weniger häufig zurücktreten müssen. Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen und positiv abschneiden, liegen zudem in ihrer späteren Schullaufbahn überwiegend im mittleren oder unteren Teil des Notenspektrums. Zusätzlich ist bei der Entscheidung für die Schulart auch ein besonderes Augenmerk auf die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik im Übertrittszeugnis zu legen. Denn häufig wird ein Notenausgleich durch die Heimat- und Sachunterricht angestrebt, doch gute Noten in den zwei wichtigen „Begabungsfächern“ Deutsch und Mathematik versprechen höhere Erfolgsaussichten für die spätere Schullaufbahn.

Grenzfälle bei schwankenden Noten

Bei sogenannten schwankenden Noten liegt die Entscheidung darüber, ob im Übertrittszeugnis die bessere oder schlechtere Note zu geben ist, im Ermessen des Lehrers. Diesem wird hier bei der Notengebung ein gewisser Spielraum eingeräumt. Dabei ist er verpflichtet, die Gesamtleistung der Schülerin bzw. des Schülers zu berücksichtigen. In die Note im Übertrittszeugnis fließt in solchen Grenzfällen dann die Bewertungen von Mitarbeit und Heftführung sowie die Notentendenz im laufenden Schuljahr mit ein. Fallen diese Bewertungen positiv aus, erhält der Schüler bei einer schwankenden Note die bessere Zensur. Bei schlechter Mitarbeit und Heftführung kann der Lehrer jedoch auch die schlechtere Note im Übertrittszeugnis geben.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Sie als Eltern immer versuchen sollten, die Begabung Ihres Kindes möglichst objektiv zu bewerten. Muten Sie Ihrem Kind nicht zuviel zu, indem Sie es auf eine Schulart schicken, auf der es sich ständig nur unter Druck fühlt und überfordert ist. Wie im Abschnitt Schullaufbahn bereits erwähnt, führen in Bayern zahlreiche Wege zu einem Hochschulstudium. Es mag sein, dass das Gymnasium für viele zunächst als der erstrebenswerteste Weg gilt, aber nicht alle halten dem Druck dort stand. Sogar jeder Dritte, der auf das Gymnasium übertritt, schafft es nicht bis zum Abitur. Ganz zu Schweigen von dem Stress, den schlechten Noten und den vielen Nachhilfestunden am Nachmittag, die weniger gute Schüler und Schülerinnen erwarten. Auf den vielfältigen Bildungswegen im bayrischen Schulsystem können die Kinder Erfahrung sammeln und durch Erfolgserlebnisse motiviert auch über Umwege bis zum Abitur kommen – selbst wenn das Übertrittszeugnis in der 4. Klasse erstmal den Wechsel auf die Mittelschule bedeutet.

Der Probeunterricht am Gymnasium oder der Realschule

 

Ob es nun mehr der Wille des Kindes oder mehr der der Eltern ist – wenn der Schnitt nicht für den gewünschten Schulwechsel reicht, dann nehmen zahlreiche Kinder jährlich am sogenannten Probeunterricht an einem Gymnasium oder einer Realschule teil. Dieser soll eine weitere Möglichkeit darstellen, die Eignung der Schülerinnen und Schüler festzustellen. Damit bedeutet der Probeunterricht für viele eine zweite Chance, den Übertritt an die höhere Schule doch noch zu schaffen. Wie aber läuft dieser Probeunterricht genau ab und wie sehen eigentlich die Erfolgsaussichten aus? Was genau kommt auf Ihr Kind zu und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Probeunterricht überhaupt besucht werden kann?

Wer nimmt am Probeunterricht teil?

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der 4. Klasse keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, die Durchschnittsnote also nicht wie erhofft ausgefallen ist, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen. Diese Teilnahme erfolgt unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten. Grundsätzlich gilt, wer den Notendurchschnitt für das Gymnasium nur knapp verpasst, kann den Probeunterricht an der entsprechenden Schule besuchen. Verpasst die Schülerin bzw. der Schüler die benötigte Übertrittsnote für einen Wechsel auf die Realschule, nimmt sie bzw. er am Probeunterricht in einer Realschule teil.

Durchschnittsnote 2,33 und besser: Übertritt aufs Gymnasium
Durchschnittsnote 2,66 und schlechter: Übertritt aufs Gymnasium nur durch Teilnahme am Probeunterricht möglich
Durchschnittsnote 2,66 und besser: Übertritt auf die Realschule
Durchschnittsnote 3,00 und schlechter: Übertritt auf die Realschule nur durch Teilnahme am Probeunterricht möglich

Dabei gilt eine Ausnahme: Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Defizite auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen sind, die noch behebbar erscheinen.

Wie läuft der Probeunterricht ab?

Der Probeunterricht findet Ende Mai/Anfang Juni an der Realschule bzw. dem Gymnasium statt, kurz nach den Terminen für die Anmeldung an der jeweiligen Schule. Der Probeunterricht dauert drei Tage und konzentriert sich auf die Fächer Mathematik und Deutsch (Aufsatz, Diktat, Sprachlehre). Die Schülerinnen und Schüler besuchen während dieser drei Tage die Schule, an der sie sich angemeldet haben. Dort werden sie in kleine Gruppen eingeteilt und von einem Mathematik- und einem Deutschlehrer der jeweiligen Schule betreut. Am ersten und zweiten Prüfungstag des Probeunterrichts werden schriftliche Leistungserhebungen in beiden Fächern verlangt. Der Inhalt der schriftlichen Aufgaben setzt sich zum einen Teil aus dem Lehrstoff des Schuljahres und zum anderen Teil aus neu im Unterricht erlernten Informationen zusammen. Jeweils am Ende der ersten beiden Tage wird an den meisten Schulen ein Test geschrieben, um den Leistungsstand und die Aufnahmefähigkeit der Schüler festzustellen. In der Regel ist die Aufgabenstellung schwieriger als in der Grundschule, weswegen auch die Zensuren schlechter ausfallen als gewöhnlich. Die Schülerinnen und Schüler benötigen dementsprechend auch nur die Noten 3 und 4 für ein erfolgreiches Bestehen.
Am dritten Tag des Probeunterrichts werden sogenannte ergänzende Prüfungsgespräche durchgeführt, d.h. die Kinder werden mündlich getestet, wobei hier besonders solche Schülerinnen und Schüler unter die Lupe genommen werden, deren schriftliche Leistungen verbesserungswürdig waren. Wie immer sind dabei die Mitarbeit, die Motivation und die Auffassungsgabe der Schülerinnen und Schüler von besonderem Interesse.

Deutsch
Der Eignungstest umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Deutschteil. Die Aufgaben orientieren sich am Leistungsstand der weiterführenden Schule und sind deswegen etwas schwerer als die Aufgaben, die die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule gewöhnt sind. Die schriftlichen Aufgaben sind in ganz Bayern einheitlich.

In Deutsch werden im Eignungstest für die Realschule folgende Inhalte geprüft:

  • Lesekompetenz - Fragen zum Textverständnis
  • Aufsatz erzählender Text
  • deutsche Rechtschreibung, Sprachkompetenz

Mathematik
Der Eignungstest beinhaltet zudem einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil für Mathematik. Im Fach Mathematik dreht sich der schriftliche Teil des Probeunterrichts um formales Rechnen, Lösen von Sachaufgaben und Geometrie. Auch hier sind die Aufgaben zunächst schwerer als in der Grundschule, es soll dadurch aber lediglich die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführende Schule festgestellt werden. Eltern und die Schülerinnen und Schüler sollten dabei nicht aus den Augen verlieren, dass keine Bestnoten zum Bestehen nötig sind.

Sowohl der mündliche Teil als auch der schriftliche Teil im Eignungstest für die Realschule werden von den Lehrkräften zur genauen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler genutzt. Dabei wird ganz besonders auf die folgenden Punkte geachtet:

  • Aufgeschlossenheit für Neues, Wissbegierde
  • Konzentrationsvermögen und Gedächtnisleistung
  • Auffassungsvermögen und die Fähigkeit, logisch zu denken
  • sprachliche Fertigkeiten des Kindes
  • Fantasie und Kreativität
  • Anwendung und Transfer
  • Arbeitsverhalten

Wann ist der Probeunterricht bestanden?

Der Probeunterricht wird in den zwei Hauptfächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch die mündlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung mit dem Ergebnis des Probeunterrichts und einer Begründung. Wenn die Schülerinnen und Schüler den Probeunterricht erfolgreich abschließen, können Sie in die 5. Klasse des Gymnasiums bzw. der Realschule wechseln.

Ergebnis des Probeunterrichts Mathematik 4, Deutsch 3: bestanden
Ergebnis des Probeunterrichts Mathematik 4, Deutsch 4: nicht bestanden

Elternwille

Schülerinnen und Schüler, die den Probeunterricht besuchen und nicht die für den Übertritt nötigen Noten erlangen, aber in Mathematik und Deutsch jeweils mindestens die Note 4 bekommen haben, ist der Übertritt bei Elternwillen möglich. Dadurch soll die Elternverantwortung in Bayern gestärkt werden. Bei einer Onlinebefragung der letzten Jahre zeigt sich, dass 2014 immerhin 40 Prozent der Eltern die Entscheidungsfreiheit durch den Elternwillen bei einem Ergebnis mit der Note 4 in den beiden Fächern begrüßen.

Laut Kultusministerium nehmen derzeit rund zehn Prozent eines Jahrgangs an dem dreitägigen Probeunterricht am Gymnasium oder der Realschule teil. Jeder zweite Probeschüler schafft den Sprung auf die Wunschschule.

Wie bereitet man sich auf den Probeunterricht vor?

Sollte Ihr Kind an einem Probeunterricht im Gymnasium oder der Realschule teilnehmen, fällt natürlich wieder die Frage nach dem Maß der Vorbereitung an. Auch hier gilt es, die „Konkurrenz“ im Auge zu behalten. Es ist nicht unüblich, dass die Schülerinnen und Schüler mit umfassendem Nachhilfeunterricht „fit“ für den Probeunterricht gemacht werden. 
Aber keine Panik: Im Internet finden Sie ein riesiges Angebot an Probeunterrichtsaufgaben der letzten Jahre. Gehen Sie diese mit Ihrem Kind durch, um sich einen Überblick über den Wissensstand zu machen. Lassen Sie Ihr Kind anschließend an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen unter realen Prüfungsbedingungen, d.h. ohne Hilfe und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens, die Proben bearbeiten. Motivieren Sie ihr Kind auch und zeigen Sie ihm nicht nur seine Fehler auf, sondern betonen Sie besonders die Bereiche, in denen es sich verbessert hat. Behalten Sie dabei auch immer im Auge, dass die Aufgaben nicht dem Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse entsprechen, es also völlig normal ist, wenn sich ihr Kind zunächst einmal überfordert fühlt und schlechter abschneidet. Nicht vergessen: Es sind keine Spitzennoten für ein Bestehen des Probeunterrichts nötig.

Laut einer Studie aus dem Schuljahr 2006/2007 nahmen mit 18,5 Prozent fast ein Fünftel der neuen Realschüler zuvor am Probeunterricht teil. Bei den Gymnasien waren es nur 4,6 Prozent. Von allen Schülern, die den Eignungstest für die Realschule absolvierten, schafften es 36 Prozent auf die gewünschte weiterführende Schulart. An den Gymnasien lag die Erfolgsquote bei ganzen 58 Prozent.

Nachdem die Schülerinnen und Schüler mit Abschluss der 4. Klasse eine weiterführende Schulart gewählt haben, setzen sie im 5. Jahrgang ihren Bildungsweg fort. Die Jahrgangsstufe 5 versteht sich als Gelenkklasse der erweiterten Übertrittsphase. Durch ein umfangreiches Begleit- und Unterstützungssystem soll auch ein Übertritt nach der 5. Klasse auf die nächst höhere weiterführende Schulart ermöglicht werden. In dieser Phase wird den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, die gewählte Schullaufbahn zu reflektieren. Die 5. Jahrgangsstufe bildet den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführende Schule, mit der Option, durch einen Wechsel nach der 5. Klasse auf eine höhere Schulart einen individuellen Bildungsweg zu gehen.

Ein Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule auf die Realschule oder das Gymnasium sowie von der 5. Klasse der Realschule auf das Gymnasium ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die am Ende der Jahrgangsstufe einen Notendurchschnitt aufweisen können, welcher sie für eine höhere Schulart qualifiziert. Ein Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule oder Realschule auf eine höhere Schule ist jedoch nicht mehr – wie noch in der Jahrgangsstufe 4 – durch einen Probeunterricht möglich. Er erfolgt nur bei Erreichen einer festgelegten Durchschnittsnote in den Fächern Mathematik und Deutsch bzw. Mathematik, Deutsch und Englisch.

Direkter Übertritt nach der 5. Klasse in die 6. Klasse

Gewöhnlich wird bei einem Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule oder Realschule auf die nächst höhere Schulart die 5. Klasse wiederholt, der Schulbesuch wird dadurch also um ein Jahr verlängert. Die Möglichkeit für einen Übertritt nach der 5. Klasse direkt in die 6. Klasse besteht auch, unterliegt jedoch strikteren Bedingungen und ist nur bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler meist erst noch die Probezeit bestehen, wenn sie direkt in die 6. Klasse übertreten.

Wieso gibt es den zweiten Versuch?

Es kommt häufig vor, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der 5. Klasse erheblich anziehen. Ein nicht zu unterschätzender Faktor hierbei ist, dass sie sich häufig vor einer neuen Ausgangssituation sehen: Einige Schülerinnen und Schüler, die nach der 4. Klasse der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule gewechselt sind, profitieren jetzt von einem psychologischen Vorteil: Sie zählen plötzlich zu den Besten in der Klasse, wohingegen sie in der Grundschule noch im Mittelfeld oder dem unteren Bereich lagen, da die ehemaligen Spitzenreiter des Jahrgangs nun wegfallen. Diese Veränderung motiviert die Schülerinnen und Schüler häufig und bringt eine Verbesserung ihrer Leistungen mit sich. Abgesehen davon sind auch individuelle Leistungsschwankungen in diesem jungen Alter noch ein Faktor, der berücksichtigt werden muss. Durch die erweiterte Übertrittsphase, d.h. den möglichen Übertritt nach der 5. Klasse, wird so sichergestellt, dass die Kinder auch noch nach der Entscheidung für die weiterführende Schulart am Ende der 5. Klasse eine Möglichkeit zum Wechsel der Schulart haben.

Welche Übertrittsmöglichkeiten bestehen?

Erreicht die Schülerin oder der Schüler das Klassenziel der 5. Jahrgangsstufe an der besuchten weiterführenden Schule und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, kann die Schülerin oder der Schüler direkt in die 5. bzw. 6. Klasse der jeweiligen Schulart wechseln (z. B. Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule in die 5. oder 6. Klasse des Gymnasiums).
Wird das Klassenziel der 5. Jahrgangsstufe an der besuchten weiterführenden Schule von der Schülerin oder dem Schüler nicht erreicht und liegt eine entsprechende notenbasierte Schullaufbahnempfehlung für eine andere weiterführende Schulart vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar in die 5. bzw. 6. Klasse der jeweiligen Schulart übertreten (z. B. Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule in die Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule).

Wann ist das Klassenziel nicht erreicht?

Mittelschule
In der bayerischen Mittelschule haben Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 das Klassenziel nicht erreicht, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern schlechter als 4,00 ist oder in vier oder mehr Fächern die Note 5 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5

Gymnasium und Realschule
Der Übertritt von der 5. Klasse in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ist nicht gestattet, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler im Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder wenn
  • die Schülerin oder der Schüler in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 erhält.

Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule

Ein Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule ist sowohl in die Jahrgangsstufe 5 als auch 6 der Realschule und des Gymnasiums möglich. Ein Wechsel in die 6. Klasse erfolgt jedoch unter sehr viel strikteren Bedingungen und schließt meist eine Probezeit mit ein. Der Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule wird Schülerinnen und Schülern empfohlen, die in Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,50 erreichen. Wird ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 erzielt, kann eine Empfehlung für den Wechsel auf ein Gymnasium ausgestellt werden.

Ein Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule erfolgt bei einem Notendurchschnitt von 2,00 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Werden die nötigen Zensuren nicht erreicht, ist der Übertritt nach der 5. Klasse durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit möglich. Der Übertritt nach der 5. Klasse der Mittelschule auf das Gymnasium ist nach einer erfolgreich absolvierten Aufnahmeprüfung möglich und schließt eine Probezeit mit ein.

Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse
Gymnasium:

Jahreszeugnis Deutsch,

Mathematik:

Notendurchschnitt 2,00
Realschule:

Jahreszeugnis

Deutsch, Mathematik:

Notendurchschnitt 2,50


Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule in die 6. Klasse
Gymnasium:

nur durch Aufnahmeprüfung
Realschule:

Jahreszeugnis Deutsch,

Mathematik,

Englisch:


Notendurchschnitt 2,00 oder Aufnahmeprüfung und Probezeit

Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule

Ein Übertritt nach der 5. Klasse Realschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums kann bei Erhalt einer Vorrückungserlaubnis und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis erfolgen. Ein Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Dafür benötigt die Schülerin bzw. der Schüler ebenfalls eine Vorrückungserlaubnis und einen Notendurchschnitt von mindestens 2,00 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt und der Vorrückungserlaubnis kann der Wechsel auf das Gymnasium nach einer erfolgreich bestandenen Aufnahmeprüfung und einer Probezeit erfolgen.

Übertritt nach der 5. Klasse der Realschule in die 5. Klasse
Gymnasium: Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik: Notendurchschnitt 2,50

Übertritt nach der 5. Klasse in die 6. Klasse der Realschule
Gymnasium: Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik, Englisch:

Notendurchschnitt 2,00

Es gilt zu beachten: Die Berechtigung zum Übertritt nach der 5. Klasse muss in jedem Fall neu erworben werden, auch wenn Ihr Kind im Übertrittszeugnis in der 4. Klasse die Übertrittsberechtigung schon erhalten hat.

Zudem ist ein bestimmtes Höchstalter für die Aufnahme an den weiterführenden Schulen festgelegt. Das ist relevant für Sie, falls Ihr Kind im Jahr des voraussichtlichen Schulwechsels sein 12. Lebensjahr vollenden wird.

Wie gestaltet sich der Übertritt mit Lese- und Rechtschreibschwäche oder Legasthenie?

Der Dachverband Legasthenie Deutschland bemängelt auf seiner Homepage, es handle sich bei Legasthenie um ein Problem normal und oft hochbegabter Kinder, die trotz regelmäßiger Teilnahme am Unterricht nicht die für Schülerinnen und Schüler ihre Alters erwartbaren Lese- und Schreibfähigkeiten besäßen. Das mache sie zu einer Randgruppe, da in unserer Kultur bei mangelnden\ Lese und Rechtschreibfähigkeiten fälschlich auf eine niedrigere Intelligenz geschlossen werde. Die betroffenen Kinder seien sich ihrer Schwäche häufig bewusst und versuchten zu vermeiden, dass sie entdeckt werde. Das bayrische Schulsystem versucht Kindern mit Legasthenie und Lese- und Rechtschreibschwäche (LSR) mit Fördermaßnahmen und Nachteilausgleich entgegen zu kommen. Dennoch liegt es oft bei den Eltern, die Maßnahmen zu ergreifen und die nötigen Hebel in Gang zu setzen. Erst dann kann die Legasthenie oder Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) von einem zuständigen Arzt bzw. Psychologen attestiert und dem Kind die notwendige schulische und außerschulische Unterstützung erteilt werden. Dabei muss zuerst zwischen der Legasthenie und der Lese- und Rechtschreibschwäche unterschieden werden.

Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) vs. Lese- und Rechtschreibschwäche LRS

Eine Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie, Dyslexie) mit teilweise hirnorganisch bedingten Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen ist grundlegend von der sogenannten vorübergehenden Lese und Rechtschreibschwäche (LRS) zu unterscheiden. Zweitere bringt in unterschiedlich starker Ausprägung eine Verzögerung im Erlernen von Lesen und Schreiben der Schülerin oder des Schülers mit sich. Der grundlegende Unterschied der beiden ist aber, dass die Legasthenie genetisch bedingt und damit vererbbar ist, wohingegen die Ursachen bei der Lese- und Rechtschreibschwäche LRS psychischer oder physischer Natur sind und durch das Umfeld der Schülerinnen und Schüler bedingt sind. Die Lese- und Rechtschreibschwäche bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist wiederum ein Fall, der gesondert betrachtet werden muss. Der Dachverband Legasthenie Deutschland gibt an, dass die Begriffe Legasthenie und Lese- und Rechtschreibstörung gerade in Deutschland so gut wie gar nicht unterschieden würden. Das bringe einen erheblichen Nachteil für Schülerinnen und Schüler, die als Legastheniker gelten, mit sich. Denn diese benötigten eine speziellere Förderung, die sich mehr auf die andersartige Sinneswahrnehmung und weniger auf bloßes Schreib- und Lesetraining konzentriere.

Die Lese und Rechtschreibstörung (Legasthenie)

Legasthenie ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die genetisch bedingt und somit vererbt wird. Sie ist zentralnervös begründet. Die Lernstörung besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Bedingungen. Die Beeinträchtigung oder Verzögerung beim Erlernen grundlegender Funktionen, die mit der Reifung des zentralen Nervensystems verbunden ist, hat demnach biologische Ursachen. Deren Entwicklung ist meist lange vor der Geburt des Kindes angelegt oder durch eine Schädigung im zeitlichen Umkreis der Geburt bedingt. Legasthenie ist eine dauerhafte und nur schwer therapierbare Krankheit, von der rund 4% aller Menschen betroffen sind.

Bei Kindern mit Legasthenie, die nur im Lese- und Schreibbereich (und bei Kindern mit Dyskalkulie nur bei Rechenaufgaben) schlechte Leistungen zeigen, in anderen Fächern aber nicht, spricht man von einer Teilleistungsstörung.

Welche drei Bereiche müssen Auffälligkeiten zeigen, damit man von einer Legasthenie sprechen kann?
Auf eine Legasthenie weißt normalerweise hin, dass der Betroffene Auffälligkeiten in der Aufmerksamkeit zeigt und seine Sinneswahrnehmung differenziert ist und somit eine entsprechende Fehlersymptomatik vorliegt. Zeigen sich solche Auffälligkeiten bei Ihrem Kind, sollten sie möglichst bald eine speziell ausgebildete Lehrkraft, einen Legasthenietrainer oder einen Psychologe aufsuchen und diese ansprechen bzw. das Kind testen lasse. Ein Legasthenietrainer kann mit dem AFS-Testverfahren sehr schnell Aufschluss geben, wo es Förderung bedarf.

Die Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Die Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) wird als ein vorübergehendes legasthenes Erscheinungsbild bei Schülerinnen und Schülern beschrieben. Dieses kann auf unterschiedliche Ursachen wie z.B. eine Erkrankung, eine besondere seelische Belastung wie familiäre Probleme oder ein Umzug bzw. Schulwechsel zurückgeführt werden.

Rund 7 bis 10 % aller Schüler im Einschulungsalter haben Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Lese- und Rechtschreibschwäche im Rahmen einer allgemeinen Minderbegabung tritt bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf, deren Leistungen aber nicht so schwach sind, dass sie eine Schule mit dem "Förderschwerpunkt Lernen" besuchen müssten. Diese Kinder sehen sich – im Gegenteil zu den beiden oben genannten Fällen Legasthenie und Lese- und Rechtschreibschwäche – in allen schulischen Bereichen mit Schwierigkeiten konfrontiert. Diese halten oft über die gesamte Schulzeit an.

Anzeichen für Legasthenie oder eine Lese- und Rechtschreibschwäche?

Sowohl die Legasthenie als auch die Lese- und Rechtschreibschwäche LRS haben ein signifikantes Merkmal gemeinsam: Die Fähigkeiten im Lesen- und Rechtsschreiben der betroffenen Schülerinnen und Schüler sind erheblich schlechter, als die sonstige sprachliche Begabung wie etwa der Ausdruck oder der Wortschatz. Dies anerkennen und attestieren zu lassen, kann besonders hinsichtlich des Schulwechsels ausschlaggebend für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes sein.

Hinweise auf eine LRS oder Legasthenie:

  • Schwierigkeit beim Abspeichern von Wortbildern
  • In Klang oder Schreibweise ähnliche Wörter werden vertauscht ( „g” und „k“ oder auch „b” und „p” sind für das Kind gleich)
  • Schwierigkeit beim Unterscheiden von gesehenen Reizen (das Kind kann „o” und „c” oder „n” und „m” nur schwer voneinander unterscheiden)
  • die Richtung der Buchstaben wird verwechselt (das Kind erkennt nur schwer, ob der Bauch von einem „b” oder „p“ nach links oder rechts zeigt)
  • Zusammenfügen einzelner Laute erscheint schwierig (das Word „H-u-n-d” wird buchstabiert anstatt flüssig als „Hund” gelesen zu werden)
  • mangelhaftes Leseverständnis: Das Kind liest langsam, fehlerhaft und stockend, ohne den Inhalt dabei richtig aufzunehmen
  • Schwierigkeiten beim Erfassen der seriellen Abläufe von Worten (das Kind schreibt „Gräten” statt „Gärten” oder „Beine” anstatt „Biene”
  • erhebliche Schwankungen des Leistungs und Aufmerksamkeitsniveaus
  • das Kind zeigt Lese- und Schreibunlust
  • Rechtschreibregeln werden immer wieder aufs neue vergessen und können nicht richtig angewendet werden
  • feinmotorische Schwierigkeiten: die Schrift erscheint unruhig und verkrampft
  • das Kind kann unter Stress noch schlechter lesen und schreiben
  • in Diktaten und Nachschriften wiederholen sich – trotz ständigem Üben – immer die gleichen Fehler

Wie funktioniert der Nachteilsausgleich bei Legasthenie und Lese- und Rechtschreibschwäche?

Wird im Zeugnis vermerkt, dass mein Kind legasthen ist?
Wenn ein Kind den NTA (Nachteilsausgleich) in Anspruch nimmt, bzw. in Deutsch oder Mathematik nicht benotet wird, so wird im Zeugnis ein Vermerk gemacht, der in etwa wie folgt lauten kann: „Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden die Rechtschreibleistungen nicht bewertet."

Leistungsbewertung, Zeugnisse, Gutachten:
Bei der Leistungsbewertung wird zwischen Schülern mit dauernder Legasthenie und Schülern mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche unterschieden. Eine differenzierte Behandlung kann aber nur erfolgen, wenn das Vorliegen einer Legasthenie durch ein schriftliches Gutachten bestätigt wird. Bei Vorliegen eines solchen Gutachtens muss die Legasthenie berücksichtigt werden, z.B. bei

  • der Form und dem Inhalt der Leistungsfeststellung
  • den Hilfen während der Leistungsfeststellung
  • der Leistungsbewertung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen
  • der Leistungsbewertung in allen anderen Fächern im Bezug zur Rechtschreibung

Leistungsbewertung, Zeugnisse, Gutachten:

  • Zeitzuschlag bis zu 50 % bei Proben
  • mündliches Abfragen
  • Vorlesen von Aufgaben
  • mediale Hilfen

Leistungsbewertung bei Legasthenie:

  • Verzicht auf Leistungserhebungen für Rechtschreibkenntnisse
  • keine Benotung der Rechtschreibung bei schriftlichen Arbeiten (z.B. Aufsatz)
  • keine Benotung der Rechtschreibung in anderen Fächern
  • Gewichtung mündlicher und schriftlicher Noten 1 : 1 in den Fremdsprachen

Nachteilausgleich/Hilfsmaßnahmen

bei Legasthenie


Die Hilfsmaßnahmen gelten als verbindliche "Muss -Bestimmung" für die gesamte Schulzeit
Nachteilausgleich Hilfsmaßnahmen

bei Lese-Rechtschreibschwäche:
Die Hilfsmaßnahmen gelten als "Kann-Bestimmung"

einschließlich Jahrgangsstufe 10

Gutachten bei einem Übertritt mit Legasthenie oder Lese- und Rechtschreibschwäche an eine weiterführende Schule

Das Gutachten über eine Legasthenie bzw. eine Lese - und Rechtschreibschwäche ist beim Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule oder Gymnasium) neu auszustellen bzw. vom zuständigen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gemeinsam mit dem zuständigen Schulpsychologen zu bestätigen. Die aufnehmende Schule wird darauf hingewiesen, dass eine gutachtlich festgestellte Legasthenie bzw. eine festgestellte Lese- und Rechtschreibschwäche vorliegt.

Legasthenie bzw. eine Lese- und Rechtschreibschwäche sind bei sonst zufriedenstellender Gesamtleistung kein Grund, eine Schülerin bzw. einen Schüler vom Übertritt an das Gymnasium oder die Realschule auszuschließen.

Fragen & Antworten

Ja, bei tutoria bieten wir die Möglichkeit eines Probeunterrichts an, um sicherzustellen, dass unsere Nachhilfeleistungen den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. Der Probeunterricht ermöglicht es uns, den Lernbedarf Ihres Kindes besser zu verstehen und einen passenden Nachhilfelehrer auszuwählen. In diesem ersten Treffen kann Ihr Kind den Nachhilfelehrer kennenlernen, Fragen stellen und erste Lernerfolge erzielen.

Unsere Nachhilfestunden dauern in der Regel 2x 45 Minuten. Diese Zeitspanne ermöglicht eine effiziente und konzentrierte Lernsituation, die es unseren qualifizierten Nachhilfelehrern ermöglicht, den Lehrstoff optimal zu vermitteln und individuelle Fragen zu beantworten.

Wir verstehen, wie wichtig eine vertraute Umgebung für den Lernprozess ist, daher findet bei tutoria die Nachhilfe immer bei Ihnen zu Hause statt. Unsere qualifizierten Nachhilfelehrer kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um eine Lernumgebung zu schaffen, in der Ihr Kind sich wohl fühlt und sich gut konzentrieren kann.

Die Kosten für eine Nachhilfestunde bei tutoria variieren je nach der gewünschten Dauer und Laufzeit der Nachhilfe. Der Preis für eine 45 Minuten Einheit beginnt ab 19,90€. Wir sind stolz darauf, eine faire Preisgestaltung anzubieten, die es unseren Schülern und ihren Familien ermöglicht, die für sie passende Nachhilfeleistung zu finden.

Bei tutoria sind unsere Nachhilfelehrer sorgfältig ausgewählt und verfügen über umfassende Qualifikationen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält. Unsere Nachhilfelehrer sind erfahren darin, den Lehrstoff effektiv zu vermitteln und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Außerdem sind sie Experten in ihren Fachgebieten und haben nachweislich umfassende Kenntnisse in den relevanten Schulfächern. Sie sind in der Lage, den Lehrstoff verständlich zu erklären und Lernstrategien zu vermitteln, die zu nachhaltigem Erfolg führen.

Nachhilfe Nr. 1* Studienkreis ist seit 2013 in Serie die Nummer 1 unter den Nachhilfe-Anbietern im Serviceerlebnis der Kunden. So das Ranking der ServiceValue GmbH.
Mehr Infos unter www.service-champions.de zum Stichwort „Ranking der Nachhilfeanbieter“. Probeunterricht: 2x 45 Minuten als eine Doppelstunde bei Ihnen zu Hause. Fächer nach Verfügbarkeit. Nicht in Kombination mit anderen Angeboten. Nur für neue Kunden.