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Philosophie: Der kategorische Imperativ im Praxistest

Kant formuliert den Kategorischen Imperativ in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ aus dem Begriff der Pflicht heraus, der den guten Willen gleichermaßen beinhaltet. Ein erstes Problem taucht bereits bei Kant selbst auf, nachdem Handlungen aus Pflicht nicht völlig von Handlungen als Neigungen zu trennen sind, die als geheime Triebfeder des Menschen fungieren. Echten moralischen Wert hat nach Kant eine Handlung daher erst dann, wenn Sie ohne alle Neigung aus reiner Pflicht geschieht, denn die Neigung hat keinen absoluten Wert wie die vernünftige Natur, deren absoluter Wert darin besteht, sich selbst Zweck zu sein. Kant definiert eine Handlung aus Pflicht nicht anhand ihrer intendierten Absicht, sondern anhand der Maxime, nach der diese Handlung beschlossen wurde. Die Trennung von jeder Neigung ermöglicht es Kant, das Sittengesetz allgemeingültig zu formulieren, nach dem ich die Handlungsmaximen so bilden muß, daß ich nur wollen kann, daß diese objektiv – also ohne die Kenntnis von bestimmten Bedingungen – für alle vernünftigen Wesen in jeder Situation gelten sollen. Diese Maxime stellt das Gesetz dar, daß ich mir selbst autonom als Mitglied und allen anderen Mitgliedern der intelligiblen Welt gleichermaßen gebe. Man will damit, daß dieses Gesetz allgemeingültig wird. Um die Neigungen zu berücksichtigen, formuliert Kant aus dem Wollen ein Sollen, das durch den kategorischen Imperativ ausgedrückt wird. Der kategorische Imperativ hat keinen anderen Zweck als für sich selbst bedingungslos objektives Gesetz zu sein und erfüllt damit alle Voraussetzungen eines Naturgesetzes. Moralität bedeutet, Achtung vor dem Gesetz zu haben, dies impliziert daher auch Achtung vor dem Gesetz des Kategorischen Imperativs. Die Fähigkeit, sich diesen Gesetzen zu unterwerfen, konstituiert die Würde der Menschheit.

Die erste Maxime, die ich darauf testen will, ist die, daß ich Leben retten will: Wenn immer sich jemand in Lebensgefahr befindet, ist es meine Pflicht, diese Person zu retten. Auf den ersten Blick scheint der Kategorische Imperativ zutreffend, dann wenn diese Maxime allgemeingültiges Gesetz wird, dann ist es auch in meinem Interesse, daß mir geholfen wird, wenn ich mich in Lebensgefahr befinde. Doch ist dies eine Handlung aus reiner Pflicht? Bestimmte Neigungen können hierbei nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach der geglückten Rettung besitze ich nicht nur die tiefe Dankbarkeit des Geretteten, sondern verfüge eventuell auch über einen höheren Status in der Gemeinschaft: Der Status des Retters verhilft mir zu sozialer Anerkennung, Ruhm und Ehre. Dies sind Werte, nach denen meine Neigungen orientiert sind. Auch wenn diese Neigungen sicherlich nicht konstituierend für die Rettungsaktion waren, ausgeschlossen werden können sie dennoch nicht, somit wäre dies nicht eine moralische Handlung aus reiner Pflicht im Kantischen Sinne. Weiterhin ist es vorstellbar, daß die Rettungsmaxime mit der Selbsterhaltungsmaxime konfligiert, etwa dann, wenn jemand in den eisigen Fluten des Nordatlantiks ertrinkt, und es keine andere Möglichkeit gäbe, als selbst hineinzuspringen, oder aber, wenn jemand von einer bewaffneten Gang bedroht wird und sich diese Gang in zahlenmäßiger Überlegenheit befindet. Prinzipiell bestünden zwar Rettungschancen und somit die Rettungspflicht, sie unterliegen aber Faktoren der Wahrscheinlichkeit, die nur durch glückliche Umstände und Fügungen, nicht aber durch mich selbst beeinflusst werden können: Schaffe ich es, mich selbst und den Geretteten aus dem Eismeer in Sicherheit zu bringen, bevor ich erfriere oder ertrinke, oder würde sich die bewaffnete Gang durch mein Einschreiten so beeindruckt zeigen, daß sie von dem Opfer läßt? Dies aber sind Bedingungen, die der Kategorische Imperativ nicht zuläßt. Was man stattdessen erhält, sind Beschreibungen, die einen hypothetischen Imperativ bilden: Ich rette dann den Ertrinkenden, wenn ich mit großer Sicherheit nicht selbst ertrinke und ich rette den von der Gang Bedrohten, wenn als sicher angenommen werden kann, daß diese dann unverrichteter Dinge abzieht. Zwar gibt es Beispiele von Leibwächtern, deren Auffassung von Personenschutz es gewesen ist, sich selbst im Kugelhagel vor das Opfer zu werfen und dabei zu sterben, jedoch kann auch diese Auffassung von Pflicht nicht als Kategorischer Imperativ gelten: Denn erstens bestand zwischen Leibwächter und Opfer eine besondere Vereinbarung, welche vermuten läßt, daß andere Personen nicht davon profitiert hätten – dies ist ein Verstoß gegen das Allgemeingültigkeitsprinzip, und zweitens verstieß der Leibwächter gegen die schon von Kant formulierte Selbsterhaltungspflicht.

Die zweite Maxime, die ich untersuchen möchte, ist die, daß ich meinem Nachbarn in der Klausur gestatte, von meiner Lösung abzuschreiben. Auch hier scheint der Kategorische Imperativ auf den ersten Blick plausibel, da im Falle, daß dies allgemeingültiges Gesetz wird, auch ich davon profitieren könnte, von meinem Nachbarn abzuschreiben. Sollte aber prinzipiell jeder von jedem abschreiben können, so würde das Lernen abgewertet werden und die Klausur entspräche dem Charakter einer Gruppenarbeit, was einen geringeren Wert hat, als eine Klausur normalerweise hat. Infolgedessen wäre auch mein Studienabschluß abgewertet, woraus wiederum folgt, daß ich mir weniger Wissen aneignen würde, als ich mir ohne diese Maxime angeeignet hätte. Dies widerspräche aber sogar meiner Neigung, mir Wissen anzueignen, da man von Wissen profitieren kann, wenn man es richtig einsetzt. Auch kann ich nicht wollen, daß jedermann sich weniger Wissen aneignet, als nötig, da dann die gesamte Gesellschaft daraus Schaden ziehen würde und am Ende meine Lebensqualität beeinträchtigt würde, wenn z.B. die Ärzte, die mich behandeln, ein geringeres Heilwissen hätten, oder auch die Professoren, bei denen ich höre, ein geringeres Wissen vermitteln würden. Ich kann also nicht wollen, daß das Abschreiben ein allgemeingültiges Gesetz werde, damit ist jedoch ein Grundsatz des Kategorischen Imperativs nicht erfüllt. Wenn ich also dennoch meinen Nachbarn abschreiben lasse, dann also nicht aus moralischer Pflicht, sondern aus der Neigung heraus, mich mit ihm gutzustellen und in dem Bewußtsein, mir selbst eine Ausnahme der umgekehrten Maxime, dem Abschreibungsverbot zu genehmigen, dann aber in der Hoffnung, daß möglichst wenige von dieser Ausnahme Gebrauch machen, da ich ja eigentlich nicht wollen kann, daß jedermann davon Gebrauch macht. Dies aber ist ein Widerspruch des Willens, denn ich kann nicht gleichzeitig wollen, daß ein Prinzip objektiv gelte und gleichermaßen Ausnahmen zuließe.

Fazit: Die moralische Allgemeingültigkeit des Kategorischen Imperativs kann in einer komplexen Welt nicht aufrechterhalten werden, da erstens Neigungen nie ganz ausgeschlossen werden können und sich zweitens konkurrierende Imperative gegenseitig ausschließen können. Der Kategorische Imperativ bleibt somit ein theoretisches Konstrukt mit geringer Anwendbarkeit in der Praxis.

Wiki-Autor:

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Name: Matthias W.
Alter: 41
Fach: Betriebswirtschaftslehre, Deutsch, Englisch, Erdkunde/Geographie, Geschichte, Philosophie, Politik, Wirtschaftslehre
Ort: Wiesbaden
Preis: 14,20 €
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Qualifikation:
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Integrität:
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Es macht einfach Spaß, Wissen weiterzugeben und an Lernerfolgen teilzuhaben. Eigene Erfolgserlebnisse sind es auch, Dinge verständlich erklären zu können, die in der Schule nicht ausreichend erklärt werden konnten.

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