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Rechnungswesen: Voll- und Teilkostenrechnung

Die Unterscheidung von Voll- und Teilkostenrechnung

Die Unterscheidung von Voll- und Teilkosten beruht auf dem Umfang der in die Rechnung einbezogenen Kosten:

- Vollkosten:
- Gesamter leistungsbezogener Güterverbrauch geht in die Kosten ein
- Stückerfolg

- Teilkosten:
- Nur ein Teil der gesamten leistungsbezogenen Kosten geht in die Kosten ein
- Periodenerfolg

Kostenverteilung: Erfassung zunächst des gesamten leistungsbezogenen Güterverbrauchs, aber nicht sämtliche Kosten werden auf Kostenträger verteilt.

- Verfahrensweise der Vollkostenrechnung:
• Verteilung sämtlicher Kosten auf die Kostenträger
• Ermittlung des Erfolges (Gewinn/Verlust) für jeden Kostenträger (Stückerfolg) durch Gegenüberstellung der Umsatzerlöse mit den vollen Selbstkosten (d.h. fixe und variable)
• Ermittlung des Betriebsergebnisses durch Addition der Erfolge der einzelnen abgesetzten Erzeugnisse

- Verfahrensweise der Teilkostenrechnung:
• nur der variable Teil der entstandenen Kosten wird auf die Kostenträger verrechnet.
• Auf die Verrechnung der Fixkosten auf die Leistungseinheiten wird verzichtet
• Unterscheidung von Fix- und variabler Kosten beruht auf der Annahme, dass das Unternehmen mehrere Einheiten derselben Produktart herstellt.
• Variable Stückkosten (auch proportionale Stückkosten genannt) sind diejenigen Kosten, die wegfallen, wenn man auf die Erbringung der Leistungseinheit verzichtet, wohingegen die Fixkosten in voller Höhe bestehen bleiben.
• in Bezug auf Abrechnungsperiode sind variable Kosten veränderlich und fixe Kosten konstant
• in Bezug auf Leistungseinheit sind variable Kosten konstant und fixe Kosten veränderlich
• es wird kein Gewinn oder Verlust, sondern lediglich der Deckungsbeitrag ermittelt,
• eine Teilkostenrechnung ist daher immer eine Deckungsbeitragsrechnung
• anstelle des Stückerfolges wird das Periodenergebnis für die gesamte Unternehmung ermittelt, während für einzelne Produktarten lediglich Deckungsbeiträge ausgewiesen werden.
• Verzicht auf Schlüsselung der Gemeinkosten (da Aussagekraft auf unternehmerische Entscheidungen dieser fragwürdig ist)
• Erfassung lediglich der relativen Einzelkosten
• Stärkere Verknüpfung von Kosten und Erlösen in der Abrechnung

Def.: Deckungsbeitrag (D): I

Mit dem Deckungsbeitrag trägt ein Erzeugnis zur Deckung der nicht verteilten Kosten und ggf. zur Gewinnerzielung bei.

Def.: Deckungsbeitrag (D): II

Unter einem Deckungsbeitrag versteht man die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und bestimmten Teilkosten.

Def.: Deckungsbeitrag (D): III

Der Deckungsbeitrag liefert eine Aussage über die Erfolgsveränderung pro Stück eines Erzeugnisses.

Def.: Stückdeckungsbeitrag (db):

Der Stückdeckungsbeitrag gibt an, um wie viel Euro sich der Periodenerfolg verbessern würde, wenn von diesem Produkt ein Stück mehr hergestellt und abgesetzt werden würde.

Def.: Deckungsbeitrag pro Maschinenstunde:

Der Deckungsbeitrag pro Maschinenstunde liefert die Aussage, um wie viel Euro der Gewinn steigern würde, wenn eine Stunde Maschinenkapazität zusätzlich für die Fertigung des betreffenden Erzeugnisses eingesetzt würde.

Def.: Deckungsbeitragsrechnung:

Verknüpfung der Teilkostenrechnung mit einer Erlösrechnung.

- Kritik an der Vollkostenrechnung:
• Aufgrund der Fixkostendegression unterliegen in der Kostenträgerrechnung (z.B. im BAB) Gemeinkostenzuschlagsätze erhebliche Schwankungen im Zeitablauf, somit verändern sich die Stückkosten trotz gleichbleibender Technizität und sind nicht mehr vergleichbar. In der Teilkostenrechnung taucht dieses Problem nicht auf.
• Die Verteilung der Fixkosten auf die Leistungseinheiten läuft darauf hinaus, kalenderzeitabhängige Kosten gewaltsam in mengenabhängige Kosten zu verwandeln, d.h. künstlich zu proportionalisieren.
• Denkfehler dabei: Fixkosten werden nicht von den einzelnen Leistungseinheiten verursacht, sondern von allen in der Abrechnungsperiode erstellten Leistungen gemeinsam.
• Aufgrund der vollständigen Verteilung aller Kosten werden hier Durchschnittskosten ermittelt, also die durchschnittlichen Kosten einer Einheit, einer Produktart, in einer ganz bestimmten Situation.
• Eine Änderung der Rahmenbedingungen (z.B. mengenmässige Zusammensetzung des Produktprogramms) ändert demzufolge auch die Durchschnittskosten – die Aussagekraft für unternehmerische Entscheidungen (in Fertigungsabläufe einzugreifen) ist daher Null, denn der Unternehmer erkennt nicht, welche Kostengröße welchen Einfluss auf das Betriebsergebnis ausübt.
• Da der Stückgewinn auf Durchschnittskostenbasis sich immer nur auf ein bestimmtes Produktprogramm bezieht, kann er keine Aussage darüber liefern, wie sich das Betriebsergebnis verändern würde, wenn das mengenmäßige Produktprogramm in einer bestimmten Weise variiert werden würde. Es ist aber wichtig, Auswirkungen auf Entscheidungsalternativen auf die Höhe des Periodenerfolges zu erkennen.
• Bei der Entscheidung über Annahme von Zusatzaufträgen würden volle Stückkosten (Gesamtkosten : Stückzahl) zu Fehlentscheidungen führen, da diese lediglich einen bestimmten Zustand beschreiben, und nicht die Erfolgsveränderung aufgrund des Mehrabsatzes berücksichtigen.
• Der auf Vollkostenbasis ermittelte Stückerfolg als Entscheidungsbasis über den Periodenerfolg ist daher irrelevant
• Die in der Vollkostenkalkulation enthaltenen Fixkosten sind deshalb für die unternehmerische Entscheidung irrelevant, weil sie kurzfristig nicht beeinflusst werden können.
• Eine Aussage zur Erfolgsveränderung kann lediglich der Deckungsbeitrag treffen
• Jede Annahme eines Zusatzauftrages, dessen Erlös über den variablen Kosten liegt, verbessert den unternehmerischen Periodenerfolg. (Preisuntergrenze  variable Stückkosten)

- Vorteil der Teilkostenrechnung
• Zweck der Trennung von fixen und variablen Kosten besteht darin, Einflüsse von Änderungen des Beschäftigungsgrades auf die Höhe der Kosten zu erkennen (Grundlage unternehmerischer Entscheidungen)

- Historische Entwicklung der Teilkostenrechnung:
- 1876: Eisenbahnproduzent Bethel Henry Strousberg kritisiert die Preispolitik der deutschen Eisenproduzenten, insbesondere “diejenigen Ausgaben, die entstehen, ob gearbeitet wird oder
nicht, also die der Fabrikanlagen, der Verzinsung des Anlagekapitals”
- 1899: Eugen Schmalenbach stellt in einem Aufsatz fest, dass die Unkosten nicht gleichen Schritt mit der Produktion halten, und dass dieser Unterschied in der Deckung eine große Rolle spielt. Erste Unterscheidung in fixe und proportionale Kosten.
- 1923: Peiser: Alle Aufwendungen gehören zu Lasten desjenigen Auftrages, für den sie geleistet werden, unter Unkosten ist nur das zu verbuchen, was sich nicht zwanglos zu Lasten des
Einzelauftrages erfassen lässt.
- 1933: Erster Aufsatz über Direct Costing von Clark.

Wiki-Autor:

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Name: Matthias W.
Alter: 40
Fach: Betriebswirtschaftslehre, Deutsch, Englisch, Erdkunde/Geographie, Geschichte, Philosophie, Politik, Wirtschaftslehre
Ort: Wiesbaden
Preis: 14,20 €
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Qualifikation:
verifiziert

Integrität:
verifiziert
Was mir am Nachhilfeunterricht geben Spaß macht:

Es macht einfach Spaß, Wissen weiterzugeben und an Lernerfolgen teilzuhaben. Eigene Erfolgserlebnisse sind es auch, Dinge verständlich erklären zu können, die in der Schule nicht ausreichend erklärt werden konnten.

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