Rechnungswesen: Rückstellungen
- Datum: 16.10.09
-
Thematische Einordnung:
Jahresabschluss, Bilanzierung
- Tags: Bilanzierung, Rückstellungen
Funktion von Rückstellungen:
Rückstellungen sind Beträge, die Zahlungen in der Zukunft betreffen (d.h. ungewiss sind), am jeweiligen Bilanzstichtag jedoch schon absehbar sind. Diese können (in ihrer Höhe) nicht willkürlich, sondern sollten gem. HGB “nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich notwendig” sein (so z. B. Erfahrungswerte bei Garantierückstellungen, bei Rückstellungen für Reparaturen (d.h. für ungewisse Verbindlichkeiten auf Sach-, Dienst- oder Werkleistungen) ist der Betrag anzusetzen, der nach Preisverhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ausgegeben werden muss).
Bei Nichtinanspruchnahme sind Rückstellungen i.d.R. gewinnerhöhend aufzulösen.
Arten von Rückstellungen:
- Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Garantierückstellungen)
- Aufwandsrückstellungen
Ärgerlich & kompliziert:
Die unterschiedliche Behandlung von Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht (z. B. gelegentliche Passivierungspflichten bzw. -verbote, Abzinsungsgebote usw.)
Bitte nicht Rückstellungen mit Rücklagen verwechseln!
RückLAGEN sind Eigenkapital und
RückSTELLUNGEN sind Fremdkapital
Literaturtipps & verwendete Quellen:
Bilanzierung Manuell; DATEV eG, 2005
HGB
(§§
253 Abs. 1 S. 2;
252 Abs. 1 Nr. 3 (Einzelbewertung);
249 Abs. 1 S. 1 (drohende Verluste)
Abs. 3 S. 2 (Auflösung)
EStG
§
5 Abs. 4a (Passivierungsverbot)
EstR
R31c Abs. 13 (Auflösung)
Verwandte Artikel:
- Bilanzierung:
Wiki-Autor:
| Name: | Martin P. |
| Alter: | 30 |
| Fach: | Betriebswirtsch |
| Ort: | Leipzig |
| Preis: | 14,20 € |
Den Lernerfolg am interessierten Schüler zu sehen und zu erleben ist mehr Motivation, als man braucht
| Schauen Sie sich diesen und viele weitere Nachhilfelehrer genauer an: |

