Sozial- / Gemeinschaftskunde: Wahl des Bundespräsidenten (Deutschland)
- Datum: 14.12.09
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Thematische Einordnung:
Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland
- Tags: Bundespräsident, Wahlen
Der Bundespräsident wird in Deutschland von von der sogenannten Bundesversammlung geheim und ohne Absprache ihrer Mitglieder gewählt (Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestags und aus den Deligierten der 16 Landesparlamenten zusammen). Bei der Wahl muss ein Kandidat die (absolute) Mehrheit der Mitglieder erzielen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Nach der Wahl findet die sogenannte Vereidigung des Bundespräsidenten statt. Bei selbiger wird Bundespräsident vom Bundestagspräsidenten vereidigt.
Wählbar zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und das passive Wahlrecht besitzt. Desweiteren sind Personen, die der Regierung oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft auf Bundes- oder Landesebene abgehören, ein besoldetes Amt ausüben, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben oder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, mit der Position des Bundespräsidenten unvereinbar (inkompatibel, d.h. kommen für den Posten nicht in Frage. Man bezeichnet diese Ausschlusskriterien als die sogenannte Unvereinbarbeit (Inkompatibilität).
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Wiki-Autor:
| Name: | Sascha D. |
| Alter: | 27 |
| Fach: | Biologie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozial- / Gemeinschaftsku |
| Ort: | Rostock |
| Preis: | 14,20 € |
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