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Sozial- / Gemeinschaftskunde: Auswirkungen der Eheschließung auf die Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen.

Wenn man ledig ist, fällt man in Steuerklasse I (1), d.h. man zahlt prozentual gesehen die meisten Steuern.

Heiraten nun ein Mann und eine Frau, fallen sie danach nicht mehr in Steuerklasse I (1), sondern in Steuerklasse III (3) oder IV (4) oder V (5).

Dies hängt davon ab, ob beide berufstätig sind UND ob sie gleich viel verdienen ODER einer der beiden deutlich mehr verdient als der andere.

Beispiele:

Verdienen Mann und Frau ungefähr gleich viel, wählen sie beide die Steuerklasse IV (4).

Verdient die Frau (wie häufig) weniger als der Mann oder arbeitet gar nicht, wählt sie Steuerklasse V (5) und er Steuerklasse III (3). So haben beide gemeinsam am Ende mehr Netto vom Brutto. Es kann immer nur einer der Ehepartner Steuerklasse V (5) wählen.

FAZIT:

Die Ehe lohnt sich – wirtschaftlich bzw. steuerrechtlich gesehen – vor allem für zwei Arbeitnehmer, die stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.

Bei in etwa gleich verdienenden Partnern schafft die Ehe keine steuerlichen Vergünstigungen.

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Name: Aline E.
Alter: 24
Fach: Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Mathematik
Ort: Krefeld
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- es macht mir Spaß - ich habe viel Geduld - ich habe Erfahrung (unterrichte seit 7 Jahren privat) - ich kann andere gut motivieren - ich habe eigene Lernmethoden für spezielle Fächer (z.B. Geschichte) während meines Abiturs entwickelt

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