Sozial- / Gemeinschaftskunde: Auswirkungen der Eheschließung auf die Steuerklasse
- Datum: 19.08.10
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Thematische Einordnung:
Steuerrecht
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In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen.
Wenn man ledig ist, fällt man in Steuerklasse I (1), d.h. man zahlt prozentual gesehen die meisten Steuern.
Heiraten nun ein Mann und eine Frau, fallen sie danach nicht mehr in Steuerklasse I (1), sondern in Steuerklasse III (3) oder IV (4) oder V (5).
Dies hängt davon ab, ob beide berufstätig sind UND ob sie gleich viel verdienen ODER einer der beiden deutlich mehr verdient als der andere.
Beispiele:
Verdienen Mann und Frau ungefähr gleich viel, wählen sie beide die Steuerklasse IV (4).
Verdient die Frau (wie häufig) weniger als der Mann oder arbeitet gar nicht, wählt sie Steuerklasse V (5) und er Steuerklasse III (3). So haben beide gemeinsam am Ende mehr Netto vom Brutto. Es kann immer nur einer der Ehepartner Steuerklasse V (5) wählen.
FAZIT:
Die Ehe lohnt sich – wirtschaftlich bzw. steuerrechtlich gesehen – vor allem für zwei Arbeitnehmer, die stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.
Bei in etwa gleich verdienenden Partnern schafft die Ehe keine steuerlichen Vergünstigungen.
Wiki-Autor:
| Name: | Aline E. |
| Alter: | 24 |
| Fach: | Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Mathematik |
| Ort: | Krefeld |
| Preis: | 17,00 € |
- es macht mir Spaß - ich habe viel Geduld - ich habe Erfahrung (unterrichte seit 7 Jahren privat) - ich kann andere gut motivieren - ich habe eigene Lernmethoden für spezielle Fächer (z.B. Geschichte) während meines Abiturs entwickelt
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