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Sozial- / Gemeinschaftskunde: Die Fünf-Prozent-Hürde

Frage: Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Antwort: Die Fünf-Prozent Hürde oder Fünfprozentklausel ist eine gesetzlich verankerte Ausschlussklausel für Parteien, die weniger als 5% der bei Landtags- oder Bundestagswahl abgegebenen Stimmen erreichen (vgl. Schubert/Klein, S. 115).

Funktion und Ziel

Liegt eine Partei bei der Wahl von ihrem Stimmenanteil unter diesen 5% so wird sie bei der Vergabe der entsprechenden Mandate nicht berücksichtigt. Einzige Ausnahme ist das Erreichen von drei Direktmandaten bei der Erststimmenauszählung. Mit dieser Klausel soll die Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine Parteien verhindert werden.

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Name: Stefan B.
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Fach: Englisch, Französisch, Geschichte, Sozial- / Gemeinschaftskunde
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Was mir am Nachhilfeunterricht geben Spaß macht:

Ich gebe gerne Unterricht, weil es als Lehrer mein späterer Tätigkeitsbereich sein wird.

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