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Sozial- / Gemeinschaftskunde: Misstrauensvotum / Vertrauensfrage

Die Vertrauensfrage wird vom Regierungschef, also vom Bundeskanzler / Bundeskanzlerin gestellt. Sie wird vor dem Parlament, dem Bundestag gestellt. Wenn die Mehrheit dem Regierungschef nicht das Vertrauen gibt (per Abstimmung), kann dieser den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen zu veranlassen.

Die Vertrauensfrage wurde zuletzt von Bundeskanzler Gerhard Schröder 2005 gestellt. Da die Abgeordneten ihm das Vertrauen nicht gaben, wurde der Bundestag von Bundespräsident Köhler aufgelöst.

Das Misstrauensvotum wird vom Bundestag gegenüber dem Bundeskanzler gestellt. Hierbei stimmt der Bundestag darüber ab, ob der Kanzler/-in im Amt bleibt. Hierbei muss jedoch gleichzeitig ein neuer Regierungschef gewählt werden.

Artikel 67 Grundgesetz, Artikel 68 Grundgesetz

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Name: Severin R.
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Fach: Geschichte, Mathematik, Physik, Sozial- / Gemeinschaftskunde
Ort: München
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