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Wirtschaftslehre: Was ist eine "Zahllast"

Unter “Zahllast” versteht man den Anteil einer verbindlichen (vertraglichen, gesetzlichen) Schuld, den ein Wirtschaftssubjekt (Person, Unternehmen, Institution, Organisation) zu leisten hat. Eine Zahllast ist ein Abfluss von Liquidität. Eine absolute Zahllast kann vom Verursacher (z.B. Gesetzgeber) oder vom ursprünglichen “Lastträger” (z.B. Unternehmen) gesplittet oder abgewälzt werden. Entscheidend ist nicht, wer die Last der Zahlung veranlasst, abwickelt, überträgt, sondern wer sie trägt, wem die Liquidität entzogen wird.

  • Zahllast bei Steuern

Man spricht von der Steuerzahllast. Bei der Umsatzsteuer ist die Zahllast für Unternehmen die Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer, die Mehrwertsteuer. Bei Konsum- und indirekten Steuern trägt der Konsument – sofern er konsumiert – die Zahllast, z.B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Mehrwertsteuer, Brandtweinsteuer, Vergnügungssteuer etc.
Die Zahllast bei Steuern kann auch regional unterschiedlich sein, nämlich bei Steuern die mit unterschiedlichen Hebesätzen versehen sind, z.B Gewerbesteuer.

  • Zahllast bei Sozialabgaben

Nach den aktuellen Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz auf 15,5% angehoben worden. Dabei ist die Zahllast nicht paritätisch verteilt, sondern asymmetrisch. Die Zahllast der Unternehmen ist auf 7% limitiert, die Arbeitnehmer leisten 8,5%. Dabei ist das bisherige “burden-sharing”, die proportionale Lastenteilung, verändert worden. Die Zahllast ist nun disproportional verteilt (unberücksichtigt weiterer Systemzuzahlungen für Personen).

  • Zahllast bei Krediten

Die Zahllast bei Krediten sind laufende Zinsen und Tilgung, u.U. ein Disagio, vermindert um etwaige Kreditzuschüsse. Bei Ratenkäufen und Leasing ist das ähnlich.

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