Inhaltsverzeichnis

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
• Wie lange erhalte ich Kindergeld?
Wie kann ich Kindergeld beantragen?
Wer erhält das Kindergeld?
• Wie wehre ich mich gegen Kindergeldbescheid?
Was passiert mit dem Kindergeld nach der Scheidung?

Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

  • Die einfache Antwort: Ja! Sie haben Anspruch auf Kindergeld, falls Sie mit Ihrem Kind in Deutschland wohnen.
  • Die monatlichen Kindergelds Beiträge sehen wie folgt aus:
  • für das erste und zweite Kind bekommen Sie 194 Euro.
  • für das dritte Kind 200 Euro.
  • für jedes weitere Kind bis zu 225 Euro.
  • mit dem Familienentlastungspaket gibt es ab Juli 2019 10 Euro mehr pro Kind.
  • sobald Ihr Kind 18 Jahre alt wird, müssen Sie nachweisen, dass es noch in der Schule, im Studium, oder in der Ausbildung ist. Beim Erreichen des 25. Lebensjahres, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld mehr.

Allgemein gehalten, soll Kindergeld Familien in Deutschland finanziell unterstützen und gewährleistet somit die Grundversorgung jedes Kindes. Mit diesen Mitteln, geht man gegen Kinderarmut vor und sorgt für einen ausgeglichenen Sozialstaat.

Wie lange erhalte ich Kindergeld?
 

Welche Kinder?

In welchem Alter?

Allgemein für alle Kinder

Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung, jedoch ohne Job

Kinder in der Übergangszeit (höchstens 4 Monate)

Kinder ohne Ausbildungsplatz

Kinder in einem freiwilligen sozialen Jahr

behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können

von der Geburt bis zum 18. Geburtstag

vom 18. bis zum 21. Geburtstag

bis zum 18. Geburtstag

bis zum 18. Geburtstag

nur wenn man unter 25. Jahre alt ist

über das 25. Lebensjahr hinaus

Kindergeldbewerben

Kinder in der Ausbildung

Sobald Ihr Kind das erste Ausbildungsverhältnis beginnt, wird die Familienkasse regelmäßige Ausbildungsnachweise verlangen. Jedes Kalenderjahr müssen Sie beweisen, dass das Studium oder die Ausbildung noch andauert und dies spätestens im Oktober. Sobald Ihr Kind die Ausbildung oder die Lehre vor dem 25. Lebensjahr beendet, haben Sie kein Recht mehr auf weiteres Kindergeld.

Beendet ist ein Studium spätestens, sobald das Prüfungsamt die Prüfungsergebnisse für den Abschluss bekannt gegeben hat. Somit werden Sie, bis zum Abschuss dieses Vorgangs, Kindergeld erhalten. (Urteil 2015, Az. 4 K 357/11).

Eine Ausbildung ist erst abgeschlossen, wenn das Ausbildungsverhältnis laut Vertrag beendet ist. Falls Ihr Kind seine Prüfungsergebnisse bereits erhalten hat, jedoch der Vertrag noch läuft, ist die Familienkasse verpflichtet weiterhin Kindergeld zu zahlen (Urteil 2016, Az. 7 K 407/16).

Auch wenn Ihr Kind im Ausland studiert, können Sie weiterhin Kindergeld einfordern. Dazu muss Ihr Kind nur weiterhin in Deutschland gemeldet sein und seine Semesterferien größtenteils bei Ihnen verbringen (Urteil 2015, Az. II R 38/14).

Wer kennt es nicht? Beim Wechsel zwischen Schule und Ausbildung, können schnell mal Monate verstreichen. Jedoch können Sie in der Zeitspanne von bis zu 4 Monaten, weiterhin Kindergeld erhalten(§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).

Kinder ohne Ausbildungsplatz

Falls Ihr Kind zwar aktiv nach einer Ausbildungsstelle sucht, jedoch dabei noch keinen Erfolg hatte, werden Sie weiterhin Geld von der Familienkasse erhalten. Dazu müssen Sie nur gemeinsam nachweisen, dass Ihr Kind sich um eine Stelle bemüht. Dazu können Sie einfach Absagen der Bewerbungsstelle an die Familienkasse weiterleiten.

Kinder im Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahr (FÖJ)

Falls sich Ihr Kind (mindestens 18 Jahre alt und höchtens 25 Jahre alt) für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr entschieden hat, steht Ihnen natürlich auch für diese Zeit Kindergeld zu. Gleiches gilt für eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst (§ 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG). So kann Ihr Kind seine Träume und Ziele verwirklichen und gleichzeitig von der Familienkasse unterstützt werden.

Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderung gibt es Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen. Zusätzlich muss die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).

Kindergeld

Wie kann ich Kindergeld beantragen?

Wir erklären Ihnen in 3 Schritten, wie Sie das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Recht auf Kindergeld, haben Sie ab den Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes:

  1. Antrag online ausfüllen und vorab verschlüsselt an die Familienkasse übermitteln
  2. Antrag ausdrucken und unterschreiben
  3. Antrag per Post versenden

Die Familienkasse zahlt solange, bis sich etwas in Ihren Daten verändert. Somit müssen Sie nicht jedes Jahr ein neues Formular versenden. Jedoch sind Sie dazu verpflichtet, Veränderungen Ihrer Persönlichen Daten (z.B. Anschrift, neues Studium) schnellstmöglich weiterzuleiten.

Steueridentifikationsnummer

Seit 2016 müssen Sie der Familienkasse Ihre Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummern nicht mehr finden, können Sie diese mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern beantragen und bekommen diese dann zugesendet.

Wer erhält das Kindergeld?

Das Kindergeld wird immer nur einem Elternteil zugestellt. Das bedeutet, dass entweder die Mutter oder der Vater das Kindergeld erhalten wird. Falls Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, müssen Sie also untereinander klären, an wen und auf welches Bankkonto die Kindergeldkasse das Geld überweisen soll. Dies kann rückwirkend nicht mehr verändert werden.

Auszahlungstermine

Es herrschen unterschiedliche Auszahlungstermine und nicht jeder Haushalt erhält das Kindergeld am selben Tag. Sie können die exakten Termine auf der Website der Familienkasse erfahren.

Kindergeld

Wie wehre ich mich gegen Kindergeldbescheid?

Hier erfahren Sie, wie Sie Einspruch gegen einen falschen Bescheid, oder sogar gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen.

Grundsätzlich haben Sie dazu einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Ist allerdings die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft, können Sie sogar nach Ablauf des Monats innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe tätig werden (§ 356 Abs. 2 AO). Falls eine E-Mail der Familienkasse bereitgestellt wird, können Sie auch online einen Einspruch aussprechen und gegen den Sachverhalt angehen (Urteil Mai 2015, Az. III R 26/14).

Kindergeldtrennung

Was passiert mit dem Kindergeld nach der Scheidung?

Immer wieder kommt es in deutschen Haushalten zur Trennung der Elternteile. In diesem Fall bekommt das Elternteil, welches das Kind unterbringt und verpflegt, dass komplette Kindergeld. Falls die Mutter das Kind betreut, ist sie allein kindergeldberechtigt. Auch wenn das Kind annähernd zu gleichen Teilen bei beiden Eltern wohnt, wird das Kindergeld nur vollständig an einen Elternteil ausgezahlt. Falls das Kind in keinem Haushalt der Eltern wohnt, steht das Kindergeld dem Elternteil zu, welches Unterhalt für das Kind bezahlt.

YouTube Video zum Thema Kindergeld

Fragen & Antworten

Ja, bei tutoria bieten wir die Möglichkeit eines Probeunterrichts an, um sicherzustellen, dass unsere Nachhilfeleistungen den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. Der Probeunterricht ermöglicht es uns, den Lernbedarf Ihres Kindes besser zu verstehen und einen passenden Nachhilfelehrer auszuwählen. In diesem ersten Treffen kann Ihr Kind den Nachhilfelehrer kennenlernen, Fragen stellen und erste Lernerfolge erzielen.

Unsere Nachhilfestunden dauern in der Regel 2x 45 Minuten. Diese Zeitspanne ermöglicht eine effiziente und konzentrierte Lernsituation, die es unseren qualifizierten Nachhilfelehrern ermöglicht, den Lehrstoff optimal zu vermitteln und individuelle Fragen zu beantworten.

Wir verstehen, wie wichtig eine vertraute Umgebung für den Lernprozess ist, daher findet bei tutoria die Nachhilfe immer bei Ihnen zu Hause statt. Unsere qualifizierten Nachhilfelehrer kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um eine Lernumgebung zu schaffen, in der Ihr Kind sich wohl fühlt und sich gut konzentrieren kann.

Die Kosten für eine Nachhilfestunde bei tutoria variieren je nach der gewünschten Dauer und Laufzeit der Nachhilfe. Der Preis für eine 45 Minuten Einheit beginnt ab 19,90€. Wir sind stolz darauf, eine faire Preisgestaltung anzubieten, die es unseren Schülern und ihren Familien ermöglicht, die für sie passende Nachhilfeleistung zu finden.

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