Handys im Klassenzimmer erlauben? - Argumente, Grundrechte und Reaktanz der Schüler
Was wäre das Leben, wie es heute ist, ohne Smartphones? Die Entwicklung des modernen Handys hat die Menschen und ihre Lebensstile ebenso weltweit beeinflusst wie die Erfindung des Internets. In ihrer Kombination ermöglichen sie Wissbegierigen nicht nur einen enormen Zugewinn an neuen verfügbaren Wissensbeständen sondern auch zahlreiche Möglichkeiten der zwischenmenschlichen Kommunikation auf digitaler Ebene. Während sich ältere Menschen häufig gegen den Machtanspruch und die Omnipräsenz der digitalen Technik beschweren, gelingt es insbesondere der jungen Generation, sich dieser neuen Welt habhaft zu machen. Mehr noch: Das Smartphone oder das Tablet, beides quasi kleine Computer zum Mitnehmen, wird zum ständigen Begleiter des Nachwuchses. Selbst aus deutschen Schulen sind die kleinen Geräte bereits kaum noch wegzudenken – zum Leidwesen des Lehrpersonals. Viele von ihnen fordern ein striktes Handyverbot in der Schule, denn Gründe hierfür gäbe es viele. Studien zeigen, dass sich der Lernerfolg von Schülern leicht verbessere, wenn Smartphones, Tablet und Co. aus der Schule verschwinden. Doch längst nicht alle Experten glauben, dass ein allgemeines Handyverbot der richtige Weg ist.
Schule gegen Universität
Inwieweit eine Handynutzung erlaubt ist, regelt das jeweilige Gesetz des Bundeslandes bzw. die jeweilige autonome Gesetzmäßigkeit einer staatlichen Schule. Anders läuft es jedoch bei Privatschulen ab, da hier die Schuldordnung zwischen Eltern und Lehrern ausgehandelt wird und dementsprechend sowohl zu einer milderen als auch strikteren Handy-Handhabung tendieren kann. Fakt ist: Deutsche Schulen haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dies sind Forderungen vonseiten des deutschen Rechtswesens an den Staat, demnach Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen werden sollen. Dieser Erziehungsauftrag wiederum wird an das Schulwesen weitergeleitet, da dieses unter der Aufsicht des Staates steht. Auch wenn Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder ein Vorrecht haben, ist dieses jedoch dem Erziehungsrecht vonseiten der Schule für den Bereich Schule gleichgeordnet. Hieraus ergibt sich auch der große Unterschied von Schulen zu Hochschulen bzw. Universitäten: Diese haben zwar auch die Ausbildung der Individualität des Nachwuchses im Sinne, räumen der Bildung bzw. der Erziehung desselbigen jedoch nicht die höchste Relevanz ein und gewähren diesem zusätzlich, auch aufgrund seines Alters, ein hohes Maß an akademischer Freiheit. Daher darf die Handlungsfreiheit von Studenten an Universitäten nicht mit der Handlungsfreiheit von Schülern verglichen werden.
Vor- und Nachteile
Es gibt eine Reihe von Pro- und Contra-Argumenten, die für bzw. gegen ein Handyverbot sprechen. Die gängigsten Nachteile der Präsenz von Handys im Unterricht sind:
- Sie fördern die Ablenkung des Schülers vom Unterricht.
- Eine Erlaubnis begünstigt eine mögliche Abhängigkeit von diesen.
- Eine Erlaubnis impliziert die Gefahr einer unerlaubten fotografischen Belichtung von Lehrern und Mitschülern. Fotos vom Unterricht dürfen aufgrund der Störung des Persönlichkeitsrechts der selbigen nicht angefertigt werden.
- Ihre Verfügbarkeit verhindert eine direkte Kontaktpflege zwischen den Schülern
- Sie beeinträchtigen die Fähigkeit der Schüler, sich nur auf eine Sache konzentrieren zu können.
- Sie sorgen lautstärketechnisch für Lärmquellen im Unterricht.
- Sie können als Statussymbol für soziale Ungleichheiten sorgen.
- Sie werden gerne für Täuschungsversuche bei Klassenarbeiten verwendet.
Die Vorteile einer Handyerlaubnis im Unterricht stellen auf folgende Gesichtspunkte ab:
- Es lässt die Schüler für die Eltern erreichbar sein (vor allem bei beiderseitigen Notfällen).
- Es erweitert den Unterricht auf die digitale Welt (sofern genutzt).
- Es hilft bei der Alltagsorganisation und –planung.
- Medienkompetenz kann hier bewusst durch die Schule ausgebaut werden.
- Die Lehrer haben keine Mehrbelastung durch das Ausbleiben von Kontrolle.
- Es dient als Ventil zur Impulskontrolle (vor allem bei Langeweile).
Die Wegnahme des Handys
Jedem Lehrer sollte klar sein, dass eine prophylaktische Wegnahme von Handys für gewöhnlich nicht erlaubt ist. Ebenso wenig darf er den Inhalt des Handys auf eigene Faust durchforsten – selbst bei Verdachtsfällen. Hier gilt unter anderem das Grundrecht namens „Briefgeheimnis". Wenn jedoch durch Smartphones nachweislich der Unterricht gestört wird, darf der Lehrer die Handys letztendlich doch einziehen. Schließlich verletzt ein Einzug der Handys vonseiten des Lehrpersonals an sich keine Grundrechte, kann jedoch dem Schüler aufgrund einer von vielen Seiten verstärkten Abhängigkeit übel mitspielen. Hinzukommt, dass eine Null-Toleranz-Haltung, angedrohte Strafen und Verbote auch das Gegenteil bewirken können. Dies gilt im besonderen Maße für Kollektivstrafen, wodurch auch Unschuldige in Mitleidenschaft gezogen werden.
Wenngleich es besonders leicht erscheint, Smartphones in Schulen grundsätzlich zu verbieten und Schülern bei Zuwiderhandlung wegzunehmen, so ist dies jedoch nicht ausnahmslos klug. Laut einer aktuellen Statistik dürfen etwa 66% aller deutschen Schüler kein Handy im Unterricht verwenden; dennoch schauen satte 56% von ihnen im Unterricht auch weiterhin aufs Handy. Die Ursache hierfür liegt im besonderen Reiz des Verbots. Eine wahrgenommene Freiheitseinschränkung kann nämlich, psychologisch gesehen, beim Schüler zu einer allgemeinen Aufwertung der eingeschränkten Handlungsoption führen. Die Ursache hierfür ist jedoch nicht zwangsläufig ein Verbot sondern kann auch eine Einschränkung der Handlungsoption durch mangelnde Verfügbarkeit oder durch evidente Beeinflussungsversuche sein. Weitere psychologische Folgen sind die Abwertung des Kommunikators und der Kommunikation als solchen. Wichtig ist: Eine Reaktanz stellt sich nur ein, wenn der Schüler im Vorfeld erwartet hat, über die eingeschränkte Handlungsoption frei verfügen zu können.
Handys sind weder Freund noch Feind des Lehrpersonals. Fakt ist: Sie sollten zur Förderung der Medienkompetenz von Schülern eingesetzt werden. Jedoch sollte der Nachwuchs in der Lage sein, sowohl mit digitalen Medien verantwortungsvoll umgehen zu können, als auch sich handyfreie Räume zur eigenen Persönlichkeitsentwicklung schaffen zu können. Gegebenenfalls wäre es auch sinnvoll, auf ein Verbot von Handys nicht so sehr zu pochen, um ein reaktantes Verhalten aufseiten der Schüler zu vermeiden. Vielmehr sollten Lehrer ihren Schülern Möglichkeiten des Gestaltens von handyfreien Alltagsoasen – jenseits des medialen Konsumstresses – aufzeigen.
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