Schulsystem Schleswig-Holstein
Das Schulsystem in Schleswig-Holstein splittet sich nach der vierjährigen Grundschule in die Regionalschule, das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule. Die Regionalschule hat die Haupt- und Realschule abgelöst.
Übersicht der Abschlüsse
Je nach Wahl der Schule nach der Grundschule können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit den Hauptschul- und Realschulabschluss zu erwerben oder das Abitur.
Regionalschule
An der Regionalschule können zwei Abschlüsse erworben werden. Zum einen der Hauptschulabschluss und zum anderen der Realschulabschluss.
Sowohl ein qualifizierter Hauptschul- oder auch ein qualifizierter Realschulabschluss setzen voraus, dass in Deutsch, Mathematik und Englisch der Notendurchschnitt 2,4 oder besser ist. Des Weiteren darf in keinem Fach die Bewertung Note 6 vorkommen und der Gesamtdurchschnitt darf nicht schlechter als 3,0 sein.
Der qualifizierte Realschulabschluss berechtigt zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums.
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule bietet insgesamt drei verschiedene Abschlüsse an. Nach Abschluss der 9. Klasse kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Hierfür muss eine Prüfung mit zentraler Aufgabenstellung, die durch die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz vorgegeben ist, absolviert werden. Dasselbe gilt auch für die Prüfung zum Realschulabschluss. Diese wird nach der 10. Klasse absolviert. Weiterführend besteht dann die Möglichkeit das Abitur nach Abschluss des 13. Schuljahres zu erwerben.
Gymnasium
Die Gymnasien in Schleswig-Holstein führen in der Regel nach acht Jahren zum Abitur. Vereinzelt bieten Gymnasien noch den neunjährigen Bildungsgang an.
Übertritt in Schleswig-Holstein – wie funktioniert es?
Am Ende der 4. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein eine Übergangsempfehlung. Die Eltern können aber trotzdem frei entscheiden auf welche weiterführende Schule ihr Kind wechseln soll. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass Kinder mit einer Empfehlung für die Hauptschule, nicht das Gymnasium besuchen dürfen. Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich.