Schulsystem Thüringen
Thüringen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nach der Grundschule auf die Regelschule oder das Gymnasium zu wechseln. Eine weitere Option bietet die Gemeinschaftsschule, die von der ersten bis zur zwölften Klasse durchgehend besucht werden kann.
Übersicht der Abschlüsse
Der Haupt- und Realschulabschluss kann sowohl an der Regelschule als auch auf der Gemeinschaftsschule erworben werden. Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, gehen auf das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule.
Regelschule
An der Regelschule werden die Klassen 5-10 unterrichtet. Nach Ende der 9. Jahrgangsstufe kann sowohl der Hauptschulabschluss oder auch der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Der Realschulabschluss wird nach der 10. Klasse ermöglicht.
Gymnasium
Das Ziel der Thüringer Gymnasien ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife – des Abiturs. Dies wird nach der 12. Jahrgangsstufe erreicht. Mit der Versetzung in die 10. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss. Bei Versetzung in die 11. Klasse wird dann der Realschulabschluss erworben.
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassen 5 -10/12. Direkt nach der 9. Klasse kann sowohl der Hauptschulabschluss als auch der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Mit einer Prüfung nach der 10. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler dann den Realschulabschluss. Wenn die Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe integriert hat, führt diese dann zum Abitur.
Übertritt in Thüringen – wie funktioniert es?
Übertritt Regelschule in Thüringen
Für den Übertritt an eine Regelschule gibt es keine besonderen Aufnahmekriterien. Eine Anmeldung hierfür ist ausreichend.
Übertritt Gymnasium in Thüringen
Zu Beginn eines Schuljahres können die Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse Grundschule, sowie den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule und den Jahrgangsstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule an das Gymnasium übertreten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen in der Grundschule zum Halbjahr der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht haben. Eine weitere Übertrittsmöglichkeit ergibt sich durch ein Empfehlungsschreiben. Dieses wird ausgestellt, wenn in Mathematik, Deutsch oder Heimat- und Sachkunde einmal die Note „befriedigend“ erreicht wurde und ansonsten die Note „gut“ erzielt wurde.
Wenn die Notenvoraussetzungen nicht gegeben sind und auch keine Empfehlung ausgesprochen wurde, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Dieser Probeunterricht umfasst drei aufeinanderfolgende Tage mit jeweils vier Unterrichtsstunden in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie Heimat- und Sachunterricht oder teilweise auch fächerübergreifend.