Funktionen und Aufgaben von Parteien

Definition

Parteien sind Organisationen von politisch gleichgesinnten Bürgern mit einem zu den wesentlichen Politikfeldern aussagekräftigen Programm, einer Satzung und politischem Durchsetzungswillen. Sie vermitteln zwischen Staat und Gesellschaft.

Aufgaben, Organisation und Finanzierung von Parteien sowie das Verbot verfassungswidriger Parteien sind im Parteiengesetz (PartG) geregelt.

Nach Artikel 2 des PartG sind Parteien “Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.”

Der Parteienstatus – einige Besonderheiten

Eine Partei unterscheidet sich von anderen Vereinigungen dadurch, dass sie an Parlamentswahlen teilzunehmen beabsichtigt. Im Gründungsstadium einer Partei ist aber nicht immer ersichtlich, ob ernsthaft beabsichtigt wird, an einer Parlamentswahl zu partizipieren. Um einen Missbrauch des Parteienstatus auszuschließen, verlangt daher das Parteiengesetz eine Reihe von formalen Vorraussetzungen: Die Partei muss durch ihre Organisation, der Mitgliederanzahl und ihr öffentliches Auftreten ihre ernsthaften Absichten gewährleisten. Nimmt eine Partei nicht innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundes- oder Landtagswahl teil, wird sie aus dem Parteienregister gestrichen.

Aufgaben und Funktionen

Die Hauptfunktion der Parteien liegt darin, die Gesellschaft mit der Politik zu verknüpfen, dies geschieht auf mehreren Ebenen und mit unterschiedlichen Mitteln, die im Parteiengesetz dargelegt (Art. 1 II PartG) sind:

  • Einflussnahme auf die öffentliche Meinung
  • Anregung und Vertiefung der politischen Bildung
  • Förderung der Teilnahme der Bürger am politischen Leben
  • Heranbildung befähigter Bürger zur Übernahme öffentlicher Verantwortung
  • Aufstellung von Kandidaten für Wahlen in Bund, Länder und Gemeinden
  • Einflussnahme auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung
  • Einführung ihrer politischen Ziele in den staatlichen Willensbildungsprozess

In der Politikwissenschaft unterscheidet man zwischen folgenden Funktionen, die teilweise über die normativen Vorgaben im Parteiengesetz hinausgehen:

  1. Parteien artikulieren die Interessen der Bevölkerung gegenüber dem politischen System. (Scharnier- bzw. Verbindungsfunktion)
  2. Sie vermitteln zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen und formen so einen gemeinsamen Willen eines Teils der BürgerInnen.
  3. Trotz der Bündelung von Interessen zu einem gemeinsamen parteipolitischen Willen versuchen die Parteien zu einem gewissen Maße auch differierende Ansichten zu integrieren. Sie unterschieden sich mit diesem Vorgehen von politischen Interessengruppen, die stärker Einzelinteressen betonen.
  4. Durch die Möglichkeit der Parteienmitarbeit und durch Öffentlichkeitsarbeit binden die Parteien die Gesellschaft in das politische System ein.
  5. Sie regen BürgerInnen zur aktiven politischen Mitarbeit und zur Wahlbeteiligung an. (Mobilisierungsfunktion)
  6. Die Parteinen dienen aber nicht nur der Mobilisierung sonder übernehmen politische Verantwortung und beteiligen sich am politischen Willensbildungsprozess. Sie tragen gesellschaftliche Interessen in die Politik, verantworten die dort getroffenen Entscheidungen mit, rechtfertigen und vermitteln sie.
  7. Schließlich stellen Parteien politisches Personal auf allen Ebenen des politischen Systems bereit.
  8. Neben dieser gesellschaftlichen Verantwortung darf aber nicht vergessen werden, dass die Parteien ihren Zielvorstellungen gemäße Eigeninteressen verfolgen.

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