Polybios und die Verfassungsfrage

1. Inhalt der Quelle

Polybios: Geschichte,VI.Buch,43−50
 

Polybios begibt sich auf die Suche nach einer Musterverfassung und bezieht sich dabei auf Historiker, die die Verfassungen von Sparta, Kreta, Mantinea, Karthago, sowie die von Athen und Theben als mustergültig vorgeschlagen hatten. Die Verfassungen der beiden letztgenannten Staaten schließt Polybios von vorneherein aus, da sich diese Staaten weder durch ein stetes Wachstum, noch durch eine dauerhafte Blüte ausgezeichnet haben. Der Ausschluß der Verfassungen von Theben und Athen erfolgt mit der Begründung, daß in beiden Staaten die Masse nach eigenem Belieben regiert, mit ungewöhnlicher Heftigkeit und Bösartigkeit in dem einen und in einer Atmosphäre der Gewalt in dem anderen. Polybios zeigt sich weiterhin darüber verwundert, daß hochrangige Autoren, wie Ephoros, Xenophon, Kallisthenes und Platon die kretische mit der spartanischen Verfassung verglichen und für lobenswert erachtet haben, denn Polybios findet sie weder vergleichbar noch lobenswert. Die spartanische Verfassung gebietet über die Gleichverteilung des Grundbesitzes, des Geldes und die Erblichkeit des Königtums, während die kretische den Erwerb von Land und Geld fördert, sowie ein wechselndes Regierungsamt und somit einen demokratischen Charakter festgelegt hat. Polybios ist der Auffassung, dass eine gute Verfassung auf den zwei Fundamenten Sitte und Gesetz ruhen muss. Anhand dieser beiden Kriterien, die er in Sparta und Kreta mangelhaft erfüllt sieht, schließt er die Verfassungen dieser Länder aus. Auch den Verfassungsentwurf Platons schließt er aus, da dieser in der Praxis noch nicht seine Funktionsfähigkeiten unter Beweis stellen konnte. Zwar hat Lykurgos mit der spartanischen Verfassung erreicht, dass sich die Bevölkerung durch Kameradschaft, Tapferkeit und Zucht auszeichnet, jedoch ist seine Verfassung unzureichend, um die Hegemonie in Griechenland anzustreben, da ein entscheidender Fehler der spartanischen Gesetzgebung, nämlich der Mangel an Geld und Bedarfsgütern eine Kriegsführung außerhalb des Peloponnes sehr erschwert. Besonders hebt Polybios dabei das wertlose spartanische Eisengeld hervor.

2. Der Autor

Der um 200 v. Chr. geborene, aus einer vornehmenden Familie der bedeutenden arkadischen Stadt Megalopolis stammende Polybios trat zunächst in die Fußstapfen seines Vaters Lykortas, der Stratege im Achaiischen Bund war. Er wurde 169 v. Chr. zum Hipparch des Achaiischen Bundes gewählt. Nach Beendigung des Dritten Makedonischen Krieges wurde er 168 v. Chr. als eine von 1000 Geiseln nach Rom deportiert, wo er im Haus des vornehmen römischen Feldherrn Lucius Aemilius Paullus Macedonicus untergebracht war und dort Freundschaft mit dessen jüngsten Sohn Publius Cornelius Scipio Africanus schloss, den er später auch auf dessen Feldzügen begleitete. Nach 16 Jahren Verbannung gelangte Polybios 151 v. Chr. wieder in seine Heimat, um kurz darauf erneut an der Seite Scipios am 3. Punischen Krieg teilzunehmen, wo er 146 v. Chr. die Zerstörung Karthagos und Korinths miterlebte. Danach reiste er im Auftrag Roms durch die von Rom bezwungenen achaiischen Gebiete, um die Ordnung wiederherzustellen. Im Anschluß darauf stellte er nach langer Pause sein Lebenswerk, die Geschichte fertig. Ca. 120 v. Chr. starb er infolge eines Sturzes vom Pferd.

3. Kommentar zur Quelle

Der Quellenausschnitt entstammt dem sechsten Buch der Geschichte, Polybios großem Lebenswerk von insgesamt 40 Büchern, die die Zeit von 220 bis 168 v. Chr. abhandeln. Einige der Bücher sind vollständig verloren, andere nur teilweise erhalten. Das sechste Buch ist zu großen Teilen erhalten. Polybios‘ Anliegen ist es, zu erklären, „…wie und durch welche Staatsform die Römer in noch nicht 53 Jahren die Welt sich untertan gemacht hätten“ Ziegler,1952,S.1447. Für die Beantwortung dieser Kernfrage untersucht Polybios die Überlegenheit der römischen Verfassung, denn er ist der Ansicht: „Für die gewichtigste Ursache in allem Geschehenen, muss man die Form des Staates ansehen“ dgl. ebd. , S.1514. Um die Verdienste der römischen Verfassung herauszustellen, vergleicht Polybios sie mit anderen Verfassungen vgl. Walbank, 2002, S.193. Die Herkunft von Polybios‘ staatstheoretischer Betrachtung bleibt dabei unklar, ältere Bücher, die sich auf diese Weise mit dem römischen Staat befasst hätten, sind keine bekannt. vgl. Ziegler, 1952, S.1500. Walbank bemängelt an Polybios‘ Kreta-Sparta-Vergleich vor allem, dass sich beide Staaten im Laufe der Jahrhunderte verändert hatten, was Polybios völlig unberücksichtigt lässt vgl. Walbank, 1957,S. 728. Dieses Problem tritt z.B. bei der Betrachtung der spartanischen Wirtschaft in Erscheinung, da das Verbot von Gold- und Silbermünzen, das in einer Quelle von Plutarch genannt wird, wie Xenophon später berichtet, sich nicht hat durchsetzen können vgl. dgl. ebd., S.731. Zudem war das von Polybios so hervorgehobene Eisengeld überall im frühen Griechenland weit verbreitet und somit keine spartanische Besonderheit vgl. dgl. ebd. S.735. Walbank bezeichnet auch Polybios‘ Schlussfolgerung, die Kreter seien schlecht, weil deren Verfassung schlecht ist, als syllogistisch und schließt daraus, dass Polybios „…persistently hostile towards Crete“ dgl. ebd. , S.732 eingestellt gewesen sei. Dabei war Polybios es selbst, der die Gefahr der “Unfähigkeit zur Objektivität aus Parteilichkeit“ Ziegler,1952, S.1507 für die Geschichtsschreibung benannt hat. Ziegler gelangt zusammenfassend zu dem Urteil, dass Polybios auf dem Gebiet der Staatstheorie ein Dilettant war. Der Hauptwert dieser Quelle liegt für ihn in der pragmatischen Darstellung der Verfassungen vgl. Ziegler,1952, S.1500.

4. Fazit

Polybios vermittelt tiefe Einsichten in die Verfassungsstrukturen antiker Stadtstaaten. Wie die Altertumsforschung jedoch nachgewiesen hat, beruhen diese Darstellungen teils auf fehlerhafte, teils auf subjektive Auffassungen, des Autors, die aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt sind und auch Polybios’ Anliegen des Nachweises der Überlegenheit Roms nicht ausreichend untermauern. Der Wert der Quelle liegt vor allem darin, daß sie ein Bild davon vermittelt, in welcher Weise die unterschiedlichen Gesellschaftsentwürfe von einem Zeitgenossen aufgefasst wurden. Damit trägt sie auch einen Teil zu der Erkenntnis bei, wie die Gesellschaftsstrukturen des 2. Jhd. v. Chr. im Spiegel ihrer Zeit gesehen und bewertet wurden sind.

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