Schulsystem Sachsen
Schülerinnen und Schüler haben nach der vierjährigen Grundschule die Wahl zwischen zwei weiterführenden Schulen. Zum einen das Gymnasium und zum anderen die Mittelschule, die die Haupt- und Realschule zusammenfasst.
Übersicht der Abschlüsse
Mittelschule
Die Mittelschule führt die Schülerinnen und Schüler in Sachsen zu verschiedenen Abschlüssen. Zum einen kann der Hauptschulabschluss erworben werden. Die Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung, die erfolgreich am Ende der 9. Klasse abgeschlossen werden muss. Die Leistungsfeststellung setzt sich aus drei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (inkl. praktischem Teil) und zwei mündlichen Prüfungen zusammen. Zusätzlich kann auch der qualifizierende Hauptschulabschluss erzielt werden. Dies ist gegeben, wenn gute Noten im Rahmen des Hauptschulabschlusses erreicht wurden. Der Realschulabschluss wird nach dem erfolgreichen Abschluss der 10. Jahrgangsstufe und einer bestandenen Prüfung bestätigt. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Tests in den Fächern Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaft und Englisch (inkl. praktischem Teil) und einer mündlichen Prüfung.
Gymnasium
An den Gymnasien in Sachsen wird nach insgesamt 12 Schuljahren die allgemeine Hochschulreife – das Abitur erreicht.
Übertritt in Sachsen – wie funktioniert es?
Schülerinnen und Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, haben die freie Wahl, ob sie lieber die Mittelschule oder das Gymnasium besuchen möchten.
Der Übertritt nach der Grundschule auf das Gymnasium wird empfohlen, wenn im Halbjahreszeugnis oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht wurde. Außerdem darf keines der Fächer die Note „ausreichend“ oder schlechter tragen.
Ein Wechsel von der Mittelschule auf das Gymnasium ist in den Klassenstufen 5-9 möglich. Ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern werden vorausgesetzt.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit nach Erhalt des Realschulabschlusses an der Mittelschule in die 11. Klasse des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums zu wechseln.
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